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Riesterverträge – darauf sollten Sie achten!

Riesterverträge gehören zur privaten Altersvorsorge und werden bereits seit 2002 mit Zulagen und ggf. weiteren Steuerersparnissen gefördert. Doch um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einige Regeln beachten.

Förderung mit Zulagen

Jährlich beträgt die Grundzulage 154 Euro und die Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind 185 Euro. Für ab 2008 geborene Kinder erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro. Diese Zulagen müssen Sie innerhalb von zwei Jahren beim Riesteranbieter beantragen. Sie können ihn auch ermächtigen, den Antrag automatisch zu erstellen (Dauerzulagenantrag). Sollten Kinder hinzukommen oder aufgrund einer abgeschlossenen Ausbildung wegfallen, sind Sie ebenfalls dazu verpflichtet, den Anbieter zu informieren.

Zusätzliche Steuerersparnis

Bei der Einkommensteuerveranlagung wird geprüft, ob Riester-Einzahlungen unter Berücksichtigung der zustehenden Zulagen zu einer weiteren Steuerersparnis führen. Dazu müssen Sie die Anlage AV ausfüllen.

Mindesteigenbeitrag

Die vollen Zulagen werden nur gewährt, wenn ein Mindesteigenbeitrag in den Vertrag eingezahlt wird. Dieser beläuft sich auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts des Vorjahres. Von diesem Betrag dürfen die zustehenden Zulagen abgezogen werden. Nur den verbleibenden Restbetrag müssen Sie tatsächlich selbst einzahlen. Gerade bei Arbeitnehmern mit Kindern ist der Mindesteigenbeitrag nicht besonders hoch.

Wird der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, erfolgt eine Kürzung der zustehenden Zulagen (Grundzulage und Kinderzulage). So werden z. B. nur die halben Zulagen gewährt, wenn der erforderliche Betrag nur zur Hälfte gezahlt wird. Damit sinkt der Vorteil des „Riesterns“ enorm.

Elektronische Datenmeldung

Die eingezahlten Beträge müssen vom Riesteranbieter an die Finanzverwaltung (zentrale Stelle) elektronisch gemeldet werden. Dazu ist eine Genehmigung des Riestersparers unter Angabe seiner ID-Nummer erforderlich.

Meldung des sozialversicherungspflichtigen Entgelts

Das sozialversicherungspflichtige Entgelt übermittelt der Arbeitgeber mit der Jahresmeldung zur Sozialversicherung. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Besonderheiten bei Beamten und vergleichbaren Berufsgruppen

Auch Beamte können die Förderung erhalten. Für die Höhe des Mindesteigenbeitrags sind die Besoldungsbezüge des Vorjahrs maßgebend. Da bei Beamten keine Jahresmeldung zur Sozialversicherung erfolgt, muss die Höhe der Besoldungsbezüge übermittelt werden. Hierfür ist eine ausdrückliche Zustimmung bei der Besoldungsstelle erforderlich. Ohne diese Datenmeldung gibt es keine Riesterförderung. Eine Zustimmung kann nur für die letzten beiden Jahre erfolgen.