Arbeit & Ausbildung

Regelmäßige Arbeitsstätte eines Feuerwehrmannes

Wo arbeitet ein Feuerwehrmann? Auf der Feuerwache, sagt das Finanzgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 24. Juni 2013.

Die Feuerwehrwache, der ein Berufsfeuerwehrmann ausschließlich zugeordnet ist und die er an jedem seiner Arbeitstage von seinem Wohnort aus regelmäßig anfährt, stellt seine „regelmäßige Arbeitsstätte“ dar. Dies gilt auch unter der Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Ein Feuerwehmann kann also nur für die Hinfahrt zur Arbeit die Entfernungspauschale mit 30 Cent pro Kilometer in der Steuererklärung ansetzen.