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Radwechsel und Steuerboni

Deutschland hat den ersten Nachtfrost mittlerweile hinter sich, der Winter kommt also doch noch. Für viele Autofahrer steht nun die Montage der Winterräder an. Wer dazu in die Werkstatt fährt, fragt sich: Gibt es einen Steuerbonus auf den Arbeitslohn?

Grundsätzlich gewährt das Finanzamt für Handwerkerleistungen eine Steuerermäßigung von 20 Prozent auf die entsprechenden Arbeitskosten. Diese Arbeiten müssen allerdings im Haushalt oder in einem engen räumlichen Zusammenhang für den Haushalt erbracht werden. Werkstattlöhne zählt das Finanzamt nicht dazu – und somit auch keinen Radwechsel.

Selbst wenn der Kfz-Mechatroniker zu Ihnen nach Hause kommt und die Reifen im Hof austauscht, sind die Arbeiten nicht als Handwerkerleistung anzusehen. Begründung des Finanzamts: Der PKW ist beweglich und nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Die Rechnung der Werkstatt können Sie aber dennoch für Ihre Steuererklärung verwenden – wenn Sie Fahrten anlässlich beruflicher Auswärtstätigkeiten mit Ihrem privaten PKW zurücklegen.

In diesem Fall haben Sie folgende Möglichkeit: Anstelle des Pauschbetrags von 30 Cent für den gefahrenen Kilometer, berechnen Sie einen individuellen, meist höheren Kilometersatz. Hierfür zählen Sie zunächst alle Aufwendungen für Ihr Auto zusammen, also Kraftstoffkosten, Versicherungsprämien, Leasingraten – und eben auch die Werkstattkosten vom Reifenwechsel. Die Gesamtsumme teilen Sie dann durch die Anzahl aller gefahrenen Kilometer und ermitteln so Ihren Kilometersatz. Diesen multiplizieren Sie mit den gefahrenen beruflichen Kilometern aufgrund der Auswärtstätigkeit. Das Ergebnis setzen Sie schließlich als Werbungskosten in der Steuererklärung an. Da die Fahrzeuge immer teurer werden und die Kraftstoffpreise zurzeit wieder steigen, lohnt sich der Aufwand öfter, als es anfangs scheint.

Tipp:

Verwenden Sie den errechneten Kilometersatz solange, bis sich die Verhältnisse maßgeblich ändern, zum Beispiel durch einen Fahrzeugwechsel oder eine niedrigere Leasingrate. Bei Schwankungen der Sprit- und Werkstattkosten zeigt sich das Finanzamt kulant – und Sie müssen nicht jedes Jahr eine neue Rechnung aufstellen.