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Neue E-Auto-Förderung: Warum die Steuererklärung jetzt entscheidend ist

Die Bundesregierung will die Elektromobilität weiter voranbringen – mit einer neuen E-Auto-Förderung. Der finanzielle Vorteil wird dabei anhand des Einkommens berechnet, das aus der Steuererklärung hervorgeht. Der Steuerring erklärt, warum sich deshalb die Abgabe einer Steuererklärung jetzt besonders lohnt.

Eine Frau steht im Garten neben einem weißen Elektroauto, das gerade an einer Ladestation angeschlossen ist.

Warum gibt es die neue E-Auto-Förderung? 

Die E-Mobilität bleibt ein zentrales Element der Klimaschutz- und Verkehrspolitik in Deutschland. Um mehr Privatpersonen beim Umstieg auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge zu unterstützen, hat die Bundesregierung ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen. Es ist darauf ausgelegt, Kauf oder Leasing von Neuwagen mit Elektro- oder bestimmten Hybridantrieben finanziell zu entlasten und damit den Umstieg auf klimaneutrale Mobilität attraktiver zu machen. 

Welche Fahrzeuge werden gefördert? 

Gefördert werden neu zugelassene Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1, also Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb.  

Sollten Sie sich für ein neues E-Auto oder einen Plug-In Hybrid interessieren oder haben Sie vielleicht schon im Jahr 2026 ein neues Fahrzeug gekauft beziehungsweise geleast, können Sie sich möglicherweise über eine Förderung freuen. Der Förderzeitraum beginnt ab dem 1. Januar 2026.  

Wer kann die Förderung beantragen? 

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeuges. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen: Liegt dieses bei maximal 80.000 Euro pro Jahr, können Antragsteller eine Prämie erhalten. Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um 5.000 Euro je Kind, maximal aber auf 90.000 Euro.  

Die Antragsstellung über ein Online-Portal soll voraussichtlich im Mai 2026 möglich sein – in der Regel erst nach der Zulassung des Fahrzeugs. Entscheidend ist das Datum der Zulassung; der Zeitpunkt des Kaufvertrags ist nicht maßgeblich. 

Tipp:

Der Steuerring nutzt seit vielen Jahren den digitalen Verwaltungsakt (DIVA) und stellt Ihnen den elektronischen Steuerbescheid in unserem Mitglieder-Portal zum Download bereit. Von dort aus können Sie bequem die benötigen Einkommensteuerbescheide für Ihren Antrag auf E-Auto Förderung herunterladen.  

Wie hoch ist die Förderung? 

Das neue Fördersystem ist sozial gestaffelt und berücksichtigt das Haushaltseinkommen sowie die Anzahl der unter 18-jährigen Kinder in diesem Haushalt. 

Für reine Elektrofahrzeuge gibt es eine Basisförderung, für förderfähige Plug-in-Hybride eine etwas geringere Grundprämie. Die hier angefügten Tabellen geben Ihnen einen Überblick über die Höhe der möglichen Fördersummen:  

Warum ist die Steuererklärung jetzt entscheidend?  

Die Höhe der E-Auto-Förderung richtet sich nach dem Haushaltseinkommen. Dieses basiert auf dem zu versteuernden Einkommen aus den beiden zuletzt vorliegenden Einkommensteuerbescheiden. Für einen Antrag ab Mai 2026 wären die Bescheide der Jahre 2024 und 2023 einzureichen.  

Die Steuererklärung ist dabei entscheidend: Sie liefert den offiziellen Nachweis Ihres Einkommens, den die Förderstelle benötigt, um die Höhe Ihrer Förderung korrekt zu bestimmen. 

Achtung:

Rentner, die nicht zur Erstellung einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, stellen eine Ausnahme dar und können stattdessen auch eine Rentenbezugsbescheinigung vorlegen.  

Sollten Sie bisher noch keine Steuererklärung eingereicht haben, unterstützt Sie der Steuerring gerne bei der Erstellung. Hat sich Ihre persönliche Lebenssituation beispielsweise durch Elternzeit oder abweichende beziehungsweise gesunkene Einkünfte geändert, kann es sinnvoll sein, die Steuererklärung 2025 frühzeitig zu erstellen, da das Haushaltseinkommen immer aus den letzten beiden Steuererklärungen ermittelt wird.

 

Tipp:

Ihnen ist das alles zu kompliziert und Sie möchten am liebsten Ihre Steuerangelegenheiten abgeben? Dann ist vielleicht eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Steuerring für Sie interessant. Mehr zum Steuerring und seinen Leistungen erfahren Sie hier auf der Webseite – und einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Beratungsstellensuche.