Steuer-1x1

Nachzahlungszinsen der Finanzämter zu hoch

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich erneut mit den Nachzahlungszinsen beschäftigt und festgestellt: 6 % Zinsen im Jahr auf nicht gezahlte Steuern sind „realitätsfern“. Der BFH setzt daher die Vollziehung für Nachzahlungszinsen ab dem Jahr 2015 aus.

Bereits zum zweiten Mal innerhalb von zwölf Monaten stand das Thema Nachzahlungszinsen beim BFH auf dem Prüfstand. Anders als noch in seinem Urteil vom 9.11.2017 hat das höchste deutsche Steuergericht am 25.4.2018 die Verfassungsmäßigkeit der Nachzahlungszinsen bezweifelt (Aktenzeichen IX B 21/18). Letztlich muss das Bundesverfassungsgericht final prüfen, ob die Zinsen gesenkt werden – mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr gerechnet.

Zum Hintergrund: Aktuell werden bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen monatlich 0,5 Prozent Zinsen fällig, jährlich 6 Prozent. Ein Zinssatz, der aus dem Jahr 1961 stammt – also aus der Zeit des Wirtschaftswunders. Ursprünglich sollten die Zinsen den finanziellen Vorteil ausgleichen, den Steuerzahler haben, wenn sie die Zahlungen hinauszögern. Laut BFH sei dieser Vorteil aber in der derzeitigen Niedrigzinsphase nicht mehr gegeben – schließlich liegt der Leitzins der EZB seit 2011 unter einem Prozent.

Tipp:

Sie sind von Nachzahlungszinsen betroffen? Dann können Sie Einspruch einlegen und die Aussetzung der Vollziehung beantragen – diese Möglichkeit besteht für Verzinsungszeiträume ab dem 1.4.2015.