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Krankengeld oder Krankentagegeld – werden Steuern fällig?

Bei Krankheit muss der Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter Lohn bzw. Gehalt zahlen. Anschließend springt die gesetzliche Krankenkasse oder die Krankenversicherung (Privatversicherte) ein. Wie wirken sich die Zahlungen in der Steuererklärung aus?

Krankengeld
Sind Arbeitnehmer längere Zeit krank, zahlen gesetzliche Krankenkassen nach Ablauf von sechs Wochen Krankengeld. Als Lohnersatzleistung muss das in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Leistungen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt (§32b Einkommensteuergesetz). Auf das zu versteuernde Einkommen wird somit ein höherer Steuersatz fällig, als ohne Krankengeld-Bezug.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Zahlungen elektronisch an die Finanzämter melden. Gleichzeitig informieren sie den Arbeitnehmer über den gemeldeten Betrag, damit dieser alles korrekt in seiner Steuererklärung eintragen kann.

Krankentagegeld
Privat versicherte Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ab wann die Krankenversicherung Krankentagegeld zahlen soll. Oft beginnt die Auszahlung aber ebenfalls ab der siebten Krankheitswoche.

Das Krankentagegeld ist vollkommen steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.

Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen trotz der Ungleichbehandlung nicht.