Familie & Leben

Kosten für Haustiere in der Steuererklärung

Hunde, Katzen, Hasen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel und noch mehr – in deutschen Haushalten leben nahezu 35 Millionen Haustiere. Als Tierliebhaber nimmt man die Kosten, die durch ein Tier entstehen, gerne in Kauf … und stellt sich trotzdem früher oder später die Frage: Kann ich das Finanzamt irgendwie an den Ausgaben beteiligen?

Kosten für Tierkauf und Versorgung

Die Kosten für den Kauf eines Haustieres und die laufende Versorgung lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Schließlich entscheidet jeder selbst, ob er ein Haustier möchte und es wird niemand „gezwungen“, sich ein Haustier anzuschaffen. Weil es also in der Regel an der für die steuerliche Absetzbarkeit erforderlichen „Zwangsläufigkeit der Aufwendungen“ fehlt, zählen die Kosten zur privaten Lebensführung – und werden in der Steuererklärung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ausnahmen gibt es nur bei der Anschaffung von Tieren aus rein beruflichen Gründen.

Hasenstall und Vogelvoliere – Kosten für die Unterbringung

Bevor ein Haustier angeschafft wird, muss in vielen Fällen eine passende Unterbringung geschaffen werden, zum Beispiel ein Hasenstall oder eine Vogelvoliere. Lässt man beim Bau den Profi ran, also einen Handwerker, können 20 Prozent der Aufwendungen – maximal 1.200 Euro – steuerlich abgesetzt werden. Die Steuerermäßigung umfasst allerdings nicht den gesamten Rechnungsbetrag: Sie bezieht sich vielmehr nur auf die Lohn- und Anfahrtskosten, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Zudem muss über die bei Ihnen zu Hause erbrachten Leistungen eine Rechnung ausgestellt werden, die Sie unbedingt per Überweisung zahlen müssen.

Tierarztkosten

Das Finanzamt gewährt keinen Steuervorteil aufgrund von Tierarztkosten. Auch hier gilt: Es handelt sich nicht um abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen, wenn die Anschaffung eines Haustieres freiwillig erfolgt.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar

Einige Halter versichern ihre Haustiere gegen Krankheiten; solche Tierkrankenversicherungen berücksichtigt das Finanzamt nicht in der Steuererklärung. Etwas anderes gilt bei einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung: Diese Versicherungsbeiträge gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können steuerlich geltend gemacht werden.

Tierbetreuung und Hunde-Gassi-Service steuerlich absetzen

Beauftragen Sie eine andere Person damit, Ihren Liebling zu frisieren, zu betreuen oder mit ihm „gassi zu gehen“? Dann zählen die Ausgaben zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die das Finanzamt einen Steuerbonus von 20 Prozent des Rechnungsbetrages gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass die Versorgung des Tieres in Ihrem Haushalt und nicht etwa im Tierheim oder in einer Pflegefamilie geschieht. Das „Gassi gehen“ bildet hier die Ausnahme: Ein zu Ihrem Haushalt gehörender Hund darf für ein bis zwei Stunden ausgeführt werden, vorausgesetzt er wird von Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus abgeholt und im Anschluss wieder dorthin zurückgebracht. Für die Aufwendungen benötigen Sie, ebenso wie bei Handwerkerleistungen, eine Rechnung, die Sie zwingend per Überweisung zahlen müssen.

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird von der jeweiligen örtlichen Kommune erhoben und kann nicht in der Steuererklärung untergebracht werden.

Haustier als Arbeitsmittel in den Werbungskosten berücksichtigen

Haben Sie Ihr Tier nicht aus privaten, sondern aus rein beruflichen Gründen, gelten andere Regeln. Dann sind die Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten bei Ihren Arbeitnehmereinkünften abzugsfähig. Das betrifft zum Beispiel die Aufwendungen für das Futter oder den Tierarzt bei Wach-, Polizei- und Therapiehunden. Bei Schulhunden werden vom Finanzamt 50 Prozent der angefallenen Kosten als Werbungskosten zum Abzug zugelassen. Die Anschaffungskosten des beruflich eingesetzten Tieres müssen Sie, wie bei anderen Arbeitsmitteln auch, abschreiben. Das bedeutet, die beim Kauf des Tieres angefallenen Kosten sind auf die Nutzungsdauer zu verteilen.

Assistenzhunde, Behindertenbegleithunde in der Steuererklärung

Manche Patienten, zum Beispiel mit hochgradiger Sehbehinderung oder psychischer Erkrankung, bekommen von ihrem Arzt einen Hund zur Begleitung verschrieben. In solchen Fällen können die Kosten des Haustieres – genau wie andere Krankheitskosten – als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein. Wichtig dafür ist jedoch die Bescheinigung eines Facharztes, der die Haltung eines bestimmten Tieres dringend empfiehlt. Achtung: Der Arzt muss das Attest noch vor der Anschaffung des Tieres ausstellen.
Sicherheitshalber sollten Sie bereits vor dem Kauf ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einholen, denn steuerlich wird ein Haustier als Gegenstand des täglichen Lebens betrachtet.

Spenden an Tierorganisationen

Sie lieben Tiere, können aber kein eigenes Haustier halten? Dann unterstützen Sie doch eine der vielen Organisationen, die sich für das Tierwohl einsetzen. Spenden und Beiträge an solche Organisationen berücksichtigt das Finanzamt als Sonderausgaben, sofern die Empfänger steuerbegünstigte Ziele verfolgen. Für Spenden bis 300 Euro genügt dem Finanzamt ein Zahlungsnachweis; bei höheren Spenden benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung.

Wichtig: Bevor Sie spenden, sollten Sie sich vergewissern, dass der Empfänger die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt und von der Körperschaftsteuer befreit ist. Die Internetseiten der Vereine enthalten dazu meist die erforderlichen Informationen.

Tipp:

Auch Spenden an ein Tierheim sind steuerbegünstigt, wenn die Spenden für einen bestimmten Zweck geleistet werden. Möglich ist das beispielsweise für ein bestimmtes Tier oder auch für Sanierungsmaßnahmen im Tierheim. Am besten Sie sprechen dazu mit dem Betreiber des Tierheims.