Bundeswehr

Kommandierung oder Versetzung? Der feine Unterschied in der Steuererklärung.

Soldaten müssen ihren Dienst flexibel an verschiedenen Standorten verrichten. Kommandierungen zu Lehrgängen oder Versetzungen wegen längerer Ausbildungsabschnitte bzw. wegen Strukturmaßnahmen gehören zum Berufsalltag. Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) informiert, welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bestehen.

KOMMANDIERUNGEN
In der Kommandierungsverfügung werden bereits im Tenor Zeitraum und Grund der Kommandierung angegeben. Steuerlich liegt eine Auswärtstätigkeit vor, da Kommandierungen meist nie länger als 48 Monate dauern.

Fahrtkosten
Ansetzbar sind die tatsächlichen Kosten, bei der Nutzung eines PKW ersatzweise 0,30 Euro für den gefahrenen Kilometer – also für die Hin- und Rückfahrt. Für Fahrten mit dem Motorrad beträgt der Kilometersatz 0,20 Euro. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann nur diese Kosten anrechnen, bei einer kostenfreien Mitfahrmöglichkeit ist nichts ansetzbar. Wichtig: Geben Sie das benutzte Verkehrsmittel und die Anzahl der Fahrten immer korrekt an. Ein freiwilliger Wechsel zur manchmal besseren Entfernungspauschale ist nicht möglich.

Mehraufwendungen für Verpflegung
Ab dem Steuerjahr 2014 sind die Abzugsmöglichkeiten stark eingeschränkt. In den meisten Fällen einer Kommandierung stellt der Dienstherr Gemeinschaftsverpflegung bereit – daher werden die steuerlichen Pauschbeträge für Verpflegung oft vollständig gekürzt. Dieses Verfahren ist sehr kompliziert.

Kosten der Unterkunft am Kommandierungsort
Eine Auswärtstätigkeit hat den Vorteil, dass ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt nicht erforderlich ist. Die Kosten für die Unterkunft müssen nachgewiesen werden; auch ein versteuerter geldwerter Vorteil für die Gemeinschaftsunterkunft gehört zu den Aufwendungen.

Erstattungen der Bundeswehr
Ziehen Sie die steuerfreien Erstattungen der Bundeswehr immer ab. Sie erhalten dafür von den Dienstleistungszentren Abrechnungen über das erhaltene Trennungsgeld.

VERSETZUNGEN
Bei Versetzungen ist es schwieriger, die Auswärtstätigkeit von einer neuen ersten Tätigkeitsstätte abzugrenzen. Auf der Versetzungsverfügung wird im Tenor kein Versetzungszeitraum genannt. Die zeitliche Befristung einer Versetzung geben die Personalführer als „voraussichtliche Verwendungsdauer“ an. Beträgt nach dieser Angabe der Versetzungszeitraum bis zu 48 Monate, liegt eine Auswärtstätigkeit vor. Dauert die Versetzung mehr als 48 Monate, entsteht am neuen Dienstort eine neue erste Tätigkeitsstätte (Stammeinheit). Der Versetzungszeitraum ist für die Abgrenzung also sehr wichtig. In den meisten Fällen bietet eine Auswärtstätigkeit mehr Möglichkeiten in der Steuererklärung.

Studium
Offiziersanwärter werden zum Studium an die Universitäten der Bundeswehr versetzt. Oft wird die Versetzung in Etappen verlängert und auch die Dienstzeit nach und nach festgelegt – je nach Studienfortschritt. Dann ist nicht die Gesamtdauer am Ende des Studiums maßgebend, sondern die Dauer der jeweiligen Verlängerung. Erfolgt die Versetzung von Beginn an über einen Zeitraum von mehr als 48 Monaten, wird die Bundeswehr-Universität zu einer neuen Stammeinheit. Nach Kenntnis des Steuerrings sollen solche Versetzungen künftig vermieden werden. Diese Ausführungen gelten auch für andere Fälle von Kettenversetzungen.

Finanzamt: andere Auffassung
Manche Finanzämter vertreten die Auffassung, dass die Angabe einer voraussichtlichen Verwendungsdauer keine ordentliche Befristung wäre und deshalb bei Versetzungen immer vom ersten Tag an eine neue Stammeinheit vorliegt. Diese Auffassung teilt der Steuerring nicht! Die Personalführung der Bundeswehr verwendet bei Versetzungen die Bundeswehrvordrucke, die zur Verfügung stehen. Nach dem Zentralerlass des Bundesministeriums der Verteidigung sollen Versetzungen nur befristet erfolgen – und diese Befristung kann nur mit der Angabe einer voraussichtlichen Verwendungsdauer kenntlich gemacht werden.

Werbungskosten
Liegt eine Auswärtstätigkeit vor, gelten für den steuerlichen Abzug die oben gemachten Ausführungen.

Dauert die Versetzung länger als 48 Monate, kann für die Fahrten nur die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer angesetzt werden. Verpflegungsmehraufwendungen sind lediglich im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung für drei Monate möglich, die o. a. Ausführungen zur Kürzung bei einer Mahlzeitengestellung durch die Bundeswehr gelten entsprechend. Die Kosten einer Zweitwohnung an der neuen Stammkaserne sind nur dann abzugsfähig, wenn in der Wohnung am Lebensmittelpunkt ein eigener Hausstand vorhanden ist.

Auch hier gilt: Steuerfreie Erstattungen ziehen Sie immer vollständig ab.

Kompetenter Ansprechpartner
Ihnen ist das alles zu kompliziert? Dann kommen Sie zum Steuerring. Wir können Sie steuerlich zur Altersvorsorge beraten, erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und prüfen Ihren Steuerbescheid.

Aus gesetzlichen Gründen dürfen wir ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag kann als Steuerberatungskosten abgezogen werden und ist sozial gestaffelt – er ist also von der Höhe der Einnahmen abhängig.

Wir verfügen über ein flächendeckendes Netz mit über 1.100 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet. Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie im Internet unter www.steuerring.de oder Sie nutzen das kostenfreie Infotelefon: 0800/9784800.