Kindergeld für Soldaten
Die Ausbildung zum Dienst der Mannschaften, zum Unteroffizier oder zum Offizier verläuft in festgelegten Ausbildungsgängen – und häufig besteht während dieser Zeit für die Eltern ein Anspruch auf Kindergeld, ohne es zu wissen. Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) klärt die wichtigsten Fragen.
Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Voraussetzung: Das Kind befindet sich beispielsweise in einer Berufsausbildung. Bereits seit dem Jahr 2012 wird das Einkommen des volljährigen Kindes dabei nicht mehr geprüft.
Beim Antrag auf Kindergeld ist zu berücksichtigen, dass ab dem 1. Januar 2018 Kindergeld rückwirkend kürzer genehmigt wird. Bis Ende 2017 konnte es vier Jahre rückwirkend beantragt werden – ab 2018 nur noch für sechs Monate. Hintergrund dafür ist eine Gesetzesänderung (§66 Abs. 3 EStG), die Betrugs- und Missbrauchsfälle verhindern soll.
Laufbahn der Mannschaften
Der Dienst bei der Bundeswehr beginnt mit der allgemeinen Grundausbildung. Danach schließt sich in der Laufbahn der Mannschaften eine Dienstpostenausbildung an, zum Beispiel zum Kraftfahrer – diese Dienstpostenausbildung dauert mindestens einen Monat, häufig auch mehrere Monate.
Generell wird der Dienst als Soldat auf Zeit oder im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes geleistet. Für den Kindergeldbezug ist diese Unterscheidung unerheblich. Kindergeld kann daher für mindestens vier Monate beantragt werden. Eine längere Dienstpostenausbildung muss nachgewiesen werden.
Laufbahn der Unteroffiziere
Nach der Grundausbildung beginnt die militärische Fachausbildung (Unteroffizier) und häufig zusätzlich eine zivilberufliche Aus- und Weiterbildung, die sogenannte ZAW-Maßnahme. Während dieser Zeit befindet sich der junge Soldat in Berufsausbildung – damit besteht ein Anspruch auf Kindergeld.
Die Ausbildung endet frühestens mit der Beförderung zum Feldwebel. Schließen sich danach noch weitere dienstpostenbezogene Lehrgänge an, genügt das nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nicht mehr für den Bezug von Kindergeld.
Laufbahn der Offiziere
Soldaten in der Laufbahn der Offiziere beginnen nach der Grundausbildung eine systematische Ausbildung: Nach einigen Monaten der Truppenausbildung folgt das Studium an einer Bundeswehr-Universität oder - in Ausnahmefällen - an einer zivilen Hochschule. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht bis zur Beförderung zum Leutnant. Ist das Studium zu diesem Zeitpunkt noch nicht beendet, läuft der Kindergeldanspruch weiter – bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ausbildung zum Soldaten als zweite Ausbildung
Hat der Soldat bei Dienstbeginn bereits eine abgeschlossene zivile Berufsausbildung absolviert, ist die Ausbildung zum Soldaten eine zweite Ausbildung. Dabei handelt es sich um ein Ausbildungsdienstverhältnis, nicht um eine schädliche Erwerbstätigkeit – und es gibt weiterhin Kindergeld.
Bewerbungen für den Wehrdienst
Bewirbt sich ein Kind um einen Ausbildungsplatz, besteht ebenfalls Anspruch auf Kindergeld. Gleiches gilt, wenn sich das Kind für den Wehrdienst (auch freiwilligen Wehrdienst) bei der Bundeswehr bewirbt.
Übergangszeit
In einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld. Da die Dienstzeit eines Soldaten mit der allgemeinen Grundausbildung beginnt, kann auch für eine Übergangszeit davor Kindergeld gewährt werden. Gleiches gilt für einen Übergangszeitraum am Ende der Dienstzeit eines freiwilligen Wehrdienstes.
Kinderförderung nicht nachträglich!
Viele Eltern gehen davon aus, dass sie die Kinderförderung nachträglich in der Steuererklärung beantragen können. Das ist jedoch ein Trugschluss: Denn auch wenn ein Anspruch auf den Kinderfreibetrag besteht, führt das Finanzamt stets eine sogenannte Günstigerprüfung durch und vergleicht die Auswirkungen des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes. Dabei wird nicht das tatsächlich ausgezahlte, sondern der grundsätzliche Anspruch auf das Kindergeld zugrunde gelegt. Es wird also auch angerechnet, wenn es wegen verspäteter Antragstellung gar nicht ausgezahlt wurde.
Tipp:
Das Thema Kindergeld für Soldaten ist Ihnen verständlich, aber Sie haben noch weitere Fragen rund um die Steuererklärung für Soldaten? Dann ist der Steuerring Ihr richtiger Ansprechpartner: Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir seit 1990 Kooperationspartner der Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes (FöG) und kennen uns optimal mit den steuerlichen Besonderheiten von Soldaten aus. Erfahren Sie hier mehr zu unseren Leistungen speziell für Soldaten und Bundeswehrangehörige.