Familie & Leben

Kindergeld: ab 2016 nur mit Steuer-ID

Ab dem Jahr 2016 ist für den Bezug von Kindergeld Voraussetzung, dass der zuständigen Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes und des berechtigten Elternteils vorliegt. Damit soll ein Missbrauch beim Kindergeld und eine doppelte Zahlung vermieden werden.

Beziehen Sie bereits Kindergeld, sollten Sie Ihrer Familienkasse die erforderlichen Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) unaufgefordert und schriftlich mitteilen. Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Zahlenkombination, die Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schriftlich mitgeteilt wurde.

Haben Sie die ID nicht mehr griffbereit, können Sie diese beim BZSt erfragen. Das ist über die Internetseite des BZSt oder per Telefon möglich. Eine Hotline mit der Rufnummer 0228-4061240 ist eingerichtet. Die Zusendung der Steuer-ID erfolgt allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich schriftlich. Es kann vier Wochen dauern, bis Sie Post erhalten.

Die Familienkassen stellen die Kindergeldzahlung ab 1. Januar 2016 nicht sofort ein, falls die Steuer-ID noch nicht vorliegt. Die Angaben müssen aber im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht werden.

Den Familienkassen steht zudem ein maschinelles Anfrageverfahren zur Verfügung, mit dem sie die Steuer-ID ermitteln können. Die Familienkassen sind aber nicht verpflichtet, das Verfahren zu nutzen. Reagieren Sie daher in Ihrem eigenen Interesse selbst.

Für neugeborene Kinder erhalten die Eltern einige Wochen nach der Geburt automatisch die Steuer-ID des Nachwuchses vom BZSt. Die Familienkassen empfehlen, den Kindergeldantrag erst nach Vorliegen der Steuer-ID zu stellen. Eine abschließende Bearbeitung ohne ID ist ab dem Jahr 2016 nicht mehr möglich.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
-Die Familienkasse benötigt die Steuer-ID des kindergeldberechtigten Elternteils und des Kindes.
-Teilen Sie der Familienkasse die Steuer-IDs vor dem 1. Januar 2016 schriftlich mit.
-Liegt Ihnen die Steuer-ID nicht mehr vor, beantragen Sie beim BZSt eine erneute Zusendung.
-Teilen Sie diese so rasch wie möglich der Familienkasse mit.