Handwerkerleistungen: Alle Arbeiten im Haushalt zählen
Für Handwerkerleistungen wird ein direkter Steuerabzug in Höhe von 20 Prozent gewährt. Viele Bürger denken dabei nur an Arbeiten am Gebäude oder an den Schornsteinfeger – und vergessen möglicherweise andere Positionen.
Werden größere Einrichtungsgegenstände wie der Herd, die Spülmaschine oder die Waschmaschine repariert, sind die Arbeitskosten ebenfalls begünstigt. Voraussetzung, wie bei allen Handwerkerleistungen, ist dass die Arbeiten im Haushalt (also nicht in der Werkstatt des Handwerkers) durchgeführt werden.
Müssen Sie Großgeräte ersetzen, kommen zu den Kosten des Neugerätes häufig Einbaukosten hinzu. Auch hierbei handelt es sich um Handwerkerleistungen.
Bekommen Sie neue Möbel einschließlich einer Einbauküche geliefert und aufgebaut, gibt es für die Montagekosten den Steuerbonus. Voraussetzung: Die Montagekosten sind in der Rechnung bescheinigt. Das ist aber für die Möbelhäuser bzw. die Küchenstudios meist kein Problem.
Computer sind auch im privaten Haushalt ein fester Bestandteil. Wird eine Servicekraft z. B. für Aufbau und Einrichtung benötigt, sind die Aufwendungen ebenfalls begünstigt.
Tipp: Sie benötigen immer eine Rechnung. Barzahlungen sind nicht begünstigt.