Arbeit & Ausbildung
Fahrtkosten Hochschulausbildung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 16. Januar 2013 erneut zu den Fahrtkosten eines Studenten Stellung genommen.
![Einkommensteuer - Fahrtkosten Hochschulausbildung](/fileadmin/user_upload/Bilderallg/steuertipps/2013/einkommensteuer-fahrtkosten-hochschulstudium.jpg)
Im verhandelten Fall absolvierte der Sohn des Klägers den praktischen Teil seiner Hochschulausbildung in einem Betrieb außerhalb der Hochschule. Der BFH urteilte: Der Betrieb stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Die Fahrtkosten sind somit uneingeschränkt – mit 0,30 Cent pro gefahrenen Kilometer – als Werbungskosten abziehbar.