Arbeit & Ausbildung

Fahrtkosten Hochschulausbildung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 16. Januar 2013 erneut zu den Fahrtkosten eines Studenten Stellung genommen.

Im verhandelten Fall absolvierte der Sohn des Klägers den praktischen Teil seiner Hochschulausbildung in einem Betrieb außerhalb der Hochschule. Der BFH urteilte: Der Betrieb stellt keine regelmäßige Arbeitsstätte dar. Die Fahrtkosten sind somit uneingeschränkt – mit 0,30 Cent pro gefahrenen Kilometer – als Werbungskosten abziehbar.