Wohnen & VermietenArbeit & Ausbildung

Die Zweitwohnungssteuer bei doppelter Haushaltsführung

Immer mehr Städte und Gemeinden fordern zur Finanzierung ihrer kommunalen Obliegenheiten eine Zweitwohnungssteuer. Diese muss, wie der Name schon sagt, von Bürgern bezahlt werden, die lediglich mit Zweitwohnsitz gemeldet sind. Wird dieser aus beruflichen Gründen benötigt, kann die Zweitwohnungssteuer zu abzugsfähigen Kosten in der Einkommensteuererklärung führen.

Die Höhe der Zweitwohnungssteuer richtet sich meist nach der Kaltmiete. Je nach Berechnungsvorgabe der Kommune beläuft sie sich auf Beträge von ca. 500 bis 1.000 Euro. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer war bereits mehrere Male auf dem Prüfstand der Gerichte. Immer mit dem Ergebnis: Sie darf verlangt werden.

Liegen die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung – wie eine berufliche Veranlassung sowie eine eigene Haushaltsführung am Lebensmittelpunkt – vor, kann neben den Miet- und Nebenkosten der Erwerbswohnung auch die Zweitwohnungssteuer angesetzt werden. So fließt zumindest ein Teil der Kosten an den Arbeitnehmer zurück.

Über die Zweitwohnungssteuer erhalten Sie einen Bescheid der Kommune. Geben Sie diesen samt dem entsprechenden Zahlungsnachweis mit Ihrer Einkommensteuererklärung zum Finanzamt.

Tipp: Prüfen Sie die Richtlinien der Kommune. Wenn Sie verheiratet sind und den zweiten Wohnsitz aus beruflichen Gründen benötigen, wird manchmal auf die Zweitwohnungssteuer verzichtet.