Familie & Leben

Das Betreuungsgeld ist steuerfrei

Das Betreuungsgeld – auch „Herdprämie“ genannt – wird an Eltern gezahlt, die für ihr Kind keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen, sondern selbst auf das Kind aufpassen.

Müssen Eltern die erhaltene Leistung in der Steuererklärung angeben? Nein!

Ein langes Leben hatte das bundeseinheitliche Betreuungsgeld ohnehin nicht. Unser Verfassungsgericht hat vor einiger Zeit entschieden, dass die Zahlung so nicht zulässig ist. Haben Eltern aber bereits vor dieser Entscheidung den entsprechenden Antrag gestellt, wird das Betreuungsgeld ausgezahlt. In manchen Bundesländern gibt es zudem inzwischen Nachfolgeprogramme.

Das Bundesbetreuungsgeld beträgt 150 Euro pro Monat und wird z. B. vom 15. bis zum 36. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Für den Antrag und die Zahlung ist meist die Stelle zuständig, die auch das Elterngeld gewährt.

Das Betreuungsgeld ist steuerfrei und wird auch nicht bei der Berechnung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) berücksichtigt. Es handelt sich um eine reine Familienleistung und soll kein Einkommen ersetzen, wie z. B. das Elterngeld.