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Corona-Pandemie: mit der Homeoffice-Pauschale Steuern sparen

Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten viele Berufstätige zumindest teilweise von zu Hause aus. Dabei hat nicht jeder ein steuerlich absetzbares Arbeitszimmer. Doch mit der Homeoffice-Pauschale lassen sich auch der notdürftig eingerichtete Arbeitsplatz am Küchentisch oder die Arbeitsecke im Wohnzimmer in der Steuererklärung 2020, 2021 und 2022 berücksichtigen.

Die Homeoffice-Pauschale wurde Ende 2020 vom Bundestag beschlossen und soll zusätzliche Kosten ausgleichen, die durch die Arbeit zu Hause entstehen – wie zum Beispiel höhere Heizungs- und Stromgebühren. Bisher ist die Pauschale zeitlich begrenzt auf die Jahre 2020, 2021 und 2022.

Fünf Euro Homeoffice-Pauschale pro Tag

Mit der Homeoffice-Pauschale können Sie pro Tag, an dem Sie von zu Hause aus arbeiten, fünf Euro als Werbungskosten absetzen. Der Maximalbetrag ist auf 600 Euro pro Jahr begrenzt, das entspricht 120 Homeoffice-Tagen. Wer häufiger von zu Hause aus arbeitet, kann dies steuerlich nicht berücksichtigen.

Wichtig:

Sie dürfen die Homeoffice-Pauschale nur für jene Tage nutzen, an denen Sie ausschließlich zu Hause arbeiten. Selbst kurze Fahrten ins Büro führen zu einem Wegfall der Homeoffice-Pauschale und Sie müssen für diesen Tag die Entfernungspauschale ansetzen.

Die Homeoffice-Pauschale kann für jeden Kalendertag, also auch für Samstag oder Sonntag angesetzt werden. Und auch der Arbeitsumfang ist nicht festgelegt: Wer selbst für kurze Zeit in der häuslichen Wohnung arbeitet, beispielsweise mit einem Kunden telefoniert oder seine E-Mails checkt, erhält für diesen Tag die Homeoffice-Pauschale.

Dabei spielt es keine Rolle, wo Sie die Arbeit zu Hause ausüben – ob an der Arbeitsecke im Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur oder am Küchentisch. Aber sollten Sie mehrere Jobs haben und all diesen im Homeoffice nachgehen, wird die Pauschale nur einmal gewährt.

Die Homeoffice-Pauschale ist vor allem dann für Sie vorteilhaft, wenn Sie die strengen Voraussetzungen für das richtige häusliche Arbeitszimmer nicht erfüllen – oder wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind.

Homeoffice-Pauschale ist Bestandteil der Werbungskostenpauschale

Allerdings gibt es bei der Homeoffice-Pauschale eine wesentliche Einschränkung: Sie wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet. Nur wenn Sie mit Ihren Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale über 1.200 Euro kommen, erhalten Sie also den zusätzlichen Steuervorteil.

Neben der Homeoffice-Pauschale, die nur die Raumkosten abdeckt, können Sie Ihre Arbeitsmittel zusätzlich als Werbungskosten geltend machen. Dazu zählen beispielsweise, Schreibtisch, Bürostuhl, Arbeitsleuchte, Bücherregal, Aktenschrank, Monitore und auch das Schreibmaterial. Wichtig: Arbeitsmittel können nur abgesetzt werden, wenn Sie so gut wie ausschließlich beruflich genutzt werden.

Tipp:

Die Homeoffice-Pauschale ist personenbezogen. Arbeitet Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner ebenfalls zu Hause, kann jeder von Ihnen die Pauschale in Anspruch nehmen.

Ist Ihnen das alles zu kompliziert? Unsere Beratungsstellenleiter kennen sich aus und helfen Ihnen gerne!