Antragsveranlagung: Frist für das Steuerjahr 2021 läuft ab
Wer nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann diese trotzdem freiwillig beim Finanzamt einreichen – und in vielen Fällen eine Steuerrückerstattung kassieren. Achtung: Die Abgabefrist für die freiwillige Steuererklärung 2021 endet am 31. Dezember 2025.
				
		
Wer keine Einkommensteuererklärung machen muss, kann sich dennoch freiwillig veranlagen lassen. Dieser Aufwand lohnt sich häufig, denn: Diejenigen, die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, sind oft auch diejenigen, die gute Chancen auf eine Erstattung haben. Unser Steueraufklärer Für wen lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung? erklärt, warum das so ist.
Was ist eine Antragsveranlagung?
Die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung wird auch Antragsveranlagung genannt. Bei dieser gewährt Ihnen das Finanzamt immer bis zu vier Jahre Zeit, um die Steuererklärung einzureichen. Das bedeutet: Die freiwillige Steuererklärung 2021 können Sie noch bis zum 31. Dezember 2025 abgeben – danach bearbeitet das Finanzamt die Steuererklärung nicht mehr. Nutzen Sie also die verbleibenden Wochen des Jahres und holen Sie sich zu viel gezahlte Steuern aus 2021 zurück.
Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
In der Regel können Sie in folgenden Fällen mit einer Erstattung rechnen:
- Ihre Werbungskosten übersteigen den Pauschbetrag von 1.230 Euro Euro.
 - Sie sind Doppelverdiener mit der Steuerklasse IV.
 - Sie haben gemeinnützige oder mildtätige Organisationen mit Spenden (Zuwendungen) unterstützt.
 - Sie haben geheiratet, so dass Ihnen die entsprechenden Steuervorteile für das gesamte Jahr zustehen – unabhängig davon, ob die Hochzeit am Jahresanfang oder -ende stattfand.
 - Sie haben ein Kind bekommen und beziehen Kindergeld oder nutzen den Kinderfreibetrag.
 - Bei Ihnen sind außergewöhnliche Belastungen wegen Krankheit oder Behinderung angefallen.
 - Sie unterstützen bedürftige Personen, denen gegenüber Sie zum Unterhalt verpflichtet sind.
 - Sie haben einen Hausmeister oder Gärtner engagiert.
 - Sie lassen Reparaturen, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchführen, die nicht öffentlich gefördert sind.
 
Achtung: Reichen Sie die Steuererklärung unbedingt bei Ihrem örtlichen, für Sie verantwortlichen Finanzamt ein. Liegt der Zuständigkeitsbereich bei einem anderen Finanzamt, wird die Steuererklärung zwischen den Behörden weitergeleitet. Das kostet Zeit – und wenn der Antrag auf Veranlagung verspätet eingeht, wird er wegen Fristversäumnis nicht mehr bearbeitet.
Welche Fristen gibt es für die kommenden Jahre?
Generell gilt immer die Frist von vier Jahren. Das bedeutet: Die freiwillige Steuererklärung 2022 können Sie noch bis zum 31. Dezember 2026 abgeben, die für 2023 bis zum 31. Dezember 2027 und so weiter.