AfA: So schreiben Sie Arbeitsmittel über 952 Euro in der Steuererklärung ab
Arbeitsmittel und andere betrieblich genutzte Gegenstände können Sie steuerlich geltend machen. Übersteigen die Kosten dabei 952 Euro, kann nicht der ganze Betrag in der Steuererklärung auf einmal angegeben werden. Was gilt es nun zu beachten? Und wie kann trotzdem der volle Betrag von der Steuer abgesetzt werden?
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Anschaffungen für berufliche Zwecke können als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Wie genau, hängt von den Kosten des Gegenstands ab. Liegen diese über der Grenze von 800 Euro (exklusive Mehrwertsteuer) beziehungsweise 952 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) kann der Betrag nicht auf einmal in der Steuererklärung abgesetzt werden. Stattdessen erfolgt die Abschreibung über einen längeren Zeitraum. Dieser ist von der Nutzungsdauer des gekauften Gegenstandes abhängig.
Was ist die Nutzungsdauer eines Gegenstands?
Das Bundesministerium der Finanzen ordnet abschreibbaren Gegenständen eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu. Diese beschreibt, wie lange ein Gegenstand im Regelfall ab Kaufdatum genutzt wird und ist in den sogenannten AfA-Tabellen festgehalten.
Achtung:
Für einige Sonderfälle ist keine genaue Nutzungsdauer festgelegt, sie muss daher geschätzt werden. Dabei helfen unsere 1.100 Beratungsstellenleiter Ihnen gerne weiter.
Welche Abschreibungsmethoden gibt es?
Es gibt diverse Abschreibungsmethoden, die teilweise aber nur für bestimmte Anwendungsfälle genutzt und deshalb individuell ausgewählt werden müssen.
In der Praxis sind besonders zwei Methoden relevant: Die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung.
Die lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung wird auf die Nutzungsdauer gesehen ein immer gleichbleibender Betrag pro Jahr abgesetzt. Dieser kann errechnet werden, indem der Kaufbetrag durch die Nutzungsdauer geteilt wird.
Ein Beispiel: Im Januar 2023 kauft sich Leon einen SMART Board für 1.200 Euro, das er beruflich nutzt. In den Afa-Tabellen hat er gesehen, dass SMART Boards eine vierjährige Nutzungsdauer haben. Sein Abschreibungsplan wäre bei der linearen Abschreibung also folgender:
Jahr | Abschreibung | Restwert |
2023 | 300 Euro | 900 Euro |
2024 | 300 Euro | 600 Euro |
2025 | 300 Euro | 300 Euro |
2026 | 300 Euro | 0 Euro |
Wird der Kauf mitten im Jahr getätigt, muss der Anteil auf die Monate heruntergerechnet werden.
Im Beispiel von Leon würde der Abschreibungsplan folgendermaßen aussehen, wenn der Kauf erst im April getätigt worden wäre:
Jahr | Nutzungsmonate | Abschreibung | Restwert |
2023 | 9 | 225 Euro | 975 Euro |
2024 | 12 | 300 Euro | 675 Euro |
2025 | 12 | 300 Euro | 375 Euro |
2026 | 12 | 300 Euro | 75 Euro |
2027 | 3 | 75 Euro | 0 Euro |
Achtung:
In einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 22.02.2022 wurde festgehalten, dass digitale Wirtschaftsgüter (PCs, Notebooks, Tablets etc.) trotz einer festgelegten Nutzungsdauer von 3 Jahren, komplett im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können.
Die degressive Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung wird hingegen zu Beginn ein höherer Teil abgesetzt, als in den Folgejahren. Im ersten Jahr kann dafür eine höhere Summe abgesetzt werden als bei der linearen Abschreibung.
Im Beispiel von Leon (Kauf im Januar, Kosten von 1.200 Euro und eine Nutzungsdauer von 4 Jahren) sähe der Abschreibungsplan wie folgt aus:
Jahr | Abschreibung | Restwert |
2023 | 480 Euro | 720 Euro |
2024 | 360 Euro | 360 Euro |
2025 | 240 Euro | 120 Euro |
2026 | 120 Euro | 0 Euro |