Arbeit & Ausbildung

Winterbauumlage – Antrag nicht vergessen

Im Sommer an den Winter denken – das fällt nicht leicht. Wenn es um die Winterbauumlage und um die eigene Steuererklärung geht, kann das aber richtig Vorteile bringen.

Um saisonbedingte Kündigungen zu vermeiden, zahlen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe eine Winterbauumlage. Der Arbeitgeber behält diese vom Nettolohn ein und führt sie an eine Umlagekasse ab. Die entsprechenden Zahlungen können als Werbungskosten in der Steuererklärung abgerechnet werden.

Aber, wie ermitteln Sie die abgeführten Zahlungen? Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Der Arbeitgeber bescheinigt die im Jahr gezahlten Beträge auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Da es sich aber um keinen offiziellen Pflichteintrag handelt, nutzt er ein freies Feld.
  2. Steht der Gesamtbetrag nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung, müssen Sie alle monatlichen Lohnabrechnungen auswerten und die Beträge addieren. Das ist etwas aufwändiger, lohnt sich aber.

Tipp: Im Jahr kommen bis zu 300 Euro oder mehr zusammen. Je nach Steuersatz und der Höhe der übrigen Werbungskosten locken rund 100 Euro Steuerersparnis.