Steuer-Aufklärer

Was ist der Grundfreibetrag?

Steuern zahlen müssen alle – aber wird jedes Einkommen ab dem ersten Euro besteuert? Nein. Ein Freibetrag sichert das Existenzminimum. Da darf das Finanzamt nicht ran, egal wie viel insgesamt verdient wird.

Grundfreibetrag 2023: 10.908 Euro steuerfrei für jeden

Der wichtigste Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag. Jeder Bürger hat Anspruch darauf – egal ob Kleinkind, Arbeitnehmer oder Rentner. Der Grundfreibetrag ist für alle gleich hoch und wird regelmäßig angepasst. Für jeden Einzelnen ist im Jahr 2023 ein Einkommen bis zu 10.908 Euro nicht zu versteuern. 2024 wird der Grundfreibetrag bereits bei 11.604 Euro liegen. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Grundfreibetrag, wenn sie sich gemeinsam veranlagen lassen.

Das steuerliche Existenzminimum

Der Grundfreibetrag deckt das Existenzminimum ab und richtet sich danach, was der Staat an Sozialhilfe zur Verfügung stellt. Das dafür benötigte Einkommen soll nicht durch Steuern reduziert werden. Da die Preise in der Regel jedes Jahr leicht steigen, wird der Grundfreibetrag ebenfalls fast jedes Jahr von der Bundesregierung leicht erhöht. Das Bundeskabinett veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern.

Grundfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen

Neben dem Grundfreibetrag können Ausgaben, wie Werbungskosten (berufliche veranlasste Ausgaben wie Fahrtkosten und Arbeitsmittel) oder Sonderausgaben (zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) die Steuerlast mindern. Zudem werden einige Einnahmen von der Einkommensteuer befreit. Vom zu versteuernden Einkommen bleiben 2023 aber mindestens 10.908 Euro steuerfrei. Nur der Teil des zu versteuernden Einkommens oberhalb des Grundfreibetrags unterliegt der Einkommensteuer. Wobei der erste Euro darüber mit 14 Prozent Eingangssteuersatz zu versteuern ist.

Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze

Anders als ein Freibetrag funktioniert eine Freigrenze. Wird diese überschritten, dann ist der volle Betrag zu versteuern. Dies ist beim Grundfreibetrag nicht der Fall. Alles, was unterhalb des Freibetrags verdient wird, muss nicht versteuert werden, egal, wie viel ein Steuerzahler insgesamt verdient.

Wie bekomme ich den Grundfreibetrag?

Wer eine Steuererklärung abgibt, der bekommt den Grundfreibetrag automatisch. Das Finanzamt zieht diesen im Steuerbescheid von den Einkünften ab. Arbeitgeber behalten für ihre Arbeitnehmer die Lohnsteuer ein. Bei Arbeitnehmern mit den Steuerklassen I, II, III, IV und IV mit Faktor berücksichtigt der Arbeitgeber den Grundfreibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug. In den Steuerklassen V und VI bleibt dieser aber unberücksichtigt. Deshalb sind hier die Steuerabzüge besonders hoch.

Der Freibetrag für Kinder und Alleinerziehende

Neben dem Grundfreibetrag wird jedes Kind entweder durch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag berücksichtigt. Im laufenden Jahr erhalten Eltern vorerst das Kindergeld. Bei Abgabe einer Steuererklärung stellt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung an. Dabei ermittelt es, ob der steuerliche Vorteil durch die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags höher ist als das ausgezahlte Kindergeld. Ist der steuerliche Vorteil niedriger, verbleibt es beim Kindergeld.  Alleinerziehende bekommen einen zusätzlichen Entlastungsbetrag. Dieser liegt 2023 bei 4.260 Euro. Hat das Kind selbst steuerpflichtige Einnahmen, dann sind auch hier erst Einkünfte oberhalb des eigenen Grundfreibetrags zu versteuern. Die BAföG-Förderung ist übrigens nicht als Einnahme zu versteuern. Sie ist als Ausbildungsbeihilfe steuerfrei.

Renten und Betriebsrenten: viele Rentner sind steuerpflichtig

Bei einem Rentner ist, abhängig vom Renteneintrittsalter, nur ein Teil der Rente steuerpflichtig. Nach dem Alterseinkünftegesetz vom 5.7.2004 steigt der steuerpflichtige Anteil seit 2005 jährlich an. Bei einem Renteneintritt ab dem Jahr 2040 ist die Rente sogar zu 100% steuerpflichtig. Im Gegenzug werden die Beitragszahlungen in der Ansparphase als Rentenerwerbsaufwendungen in der Steuererklärung berücksichtigt. Kommt der Rentner über den Grundfreibetrag, dann muss er eine Steuererklärung abgeben und möglicherweise auch Steuern darauf zahlen. Ab 2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. 

Grundfreibetrag gilt für ein ganzes Jahr

Der Grundfreibetrag gilt für ein komplettes Jahr, auch wenn man nur wenige Monate gearbeitet hat. Davon profitieren insbesondere Berufseinsteiger.

Beispiel:

Nach seinem Studium arbeitet A ab November 2023 als Angestellter. In den Monaten November und Dezember werden beim Lohnsteuerabzug insgesamt nur 1.624 Euro seines Jahres-Grundfreibetrags berücksichtigt. Mit einer Steuererklärung sichert er sich den gesamten Freibetrag von 10.908 Euro, sodass er mit einer Steuererstattung rechnen kann.

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