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Warum habe ich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten?

Immer mehr Privatpersonen erhalten derzeit Post vom Finanzamt mit einer neuen Kennziffer: der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Das sorgt häufig für Verunsicherung, insbesondere bei Personen, die kein Unternehmen betreiben. Tatsächlich ist die Vergabe dieser Nummer nicht immer ein Hinweis darauf, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt.

Ein Mann sitzt an einem Tisch in einem Café oder Büro, hält ein Blatt Papier in der Hand und schaut mit nachdenklichem, leicht besorgtem Ausdruck darauf.

Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer? 

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer – kurz auch Wirtschafts-Idnummer oder W-IdNr. – wird seit November 2024 schrittweise eingeführt, um wirtschaftlich tätige Personen und Organisationen steuerlich eindeutig zuordnen zu können. Sie ergänzt die bereits bestehende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und dient vor allem verwaltungsinternen Zwecken. 

Bisher wird auch die Steuernummer weiterhin verwendet, sie soll aber nach einer geplanten Übergangsphase von der Wirtschafts-Identifikationsnummer abgelöst werden.  

Mehr zur Steuernummer erfahren Sie im Steuertipp Steueridentifikationsnummer, Steuer-ID und Steuernummer – was steckt dahinter?

Wer erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?   

Die Vergabe erfolgt nicht nur an Unternehmen und Selbstständige. Auch Privatpersonen können erfasst werden, wenn sie aus Sicht der Finanzverwaltung wirtschaftlich tätig sind.  

Typische Fälle bei Privatpersonen sind:  

  • Vermietung und Verpachtung – Wer Immobilien vermietet und daraus Einkünfte erzielt, gilt steuerlich als wirtschaftlich tätig.
  • Beschäftigung einer Haushaltshilfe – Meldet eine Privatperson eine Haushaltshilfe im Rahmen eines Minijobs an, tritt sie damit als Arbeitgeber auf. Auch das wird als wirtschaftliche Tätigkeit eingeordnet.  
  • Photovoltaikanlagen – Der Betrieb einer Photovoltaikanlage kann zu steuerlich relevanten Einkünften führen. In bestimmten Fällen wird der Betrieb von solchen ebenfalls als wirtschaftliche Tätigkeit behandelt.
  • Weitere Fälle mit regelmäßigen Einnahmen oder organisatorischem Aufwand – Auch weitere Fälle können diese Einordnung mit sich bringen, etwa wenn diese eine gewisse Dauer oder Struktur aufweisen.

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisch und ohne gesonderten Antrag.  

Achtung:

Der Steuerring kann Sie in diesen Fällen nur beraten, wenn Ihre Einnahmen neben Ihrem Arbeitslohn, Renten oder Pensionen – insbesondere aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften – die Grenze von 18.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 36.000 Euro bei Ehegatten nicht überschreiten. Weitere Informationen finden Sie unter den Voraussetzungen auf unserer Webseite. 

Welche Folgen hat die Zuteilung einer W-IdNr.?   

Für die meisten Betroffenen hat die Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummer zunächst keine unmittelbaren praktischen Auswirkungen. 

Insbesondere gilt:  

  • Es entsteht keine zusätzliche Steuererklärungspflicht allein durch die W-IdNr.
  • Es ergeben sich keine neuen steuerlichen Pflichten.
  • Die Nummer dient in erster Linie der internen Zuordnung durch die Finanzverwaltung. 

Wann besteht Klärungsbedarf?

Eine genaue Prüfung Ihrer Situation kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, aus welchem Grund die Nummer zugeteilt wurde oder das Finanzamt in diesem Zusammenhang konkrete Angaben anfordert. Auch im Falle einer kürzlichen Änderung Ihrer Einkunftssituation kann eine Nachfrage sinnvoll sein. 

Eine Wirtschafts-Identifikationsnummer sollten Sie übrigens auch immer Ihrem Steuerring-Berater mitteilen.  

Tipp:

Ihnen ist das alles zu kompliziert und Sie möchten am liebsten Ihre Steuerangelegenheiten abgeben? Dann ist vielleicht eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Steuerring für Sie interessant. Mehr zum Steuerring und seinen Leistungen erfahren Sie hier auf der Webseite – und einen persönlichen Berater in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Beratungsstellensuche.