Familie & Leben

Trennungsbedingte Umgangskosten – ein Abzug möglich?

Schlechte Nachrichten für alle Elternteile, die von ihren Kindern getrennt leben. Der Bundesfinanzhof hat am 15. Mai 2012 entschieden, dass trennungsbedingte Umgangskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.

Aufwendungen eines Elternteils für Besuche der Kinder zählen als typische Kosten der privaten Lebensführung. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung scheidet daher aus.

Zur Begründung: Es ist nicht außergewöhnlich, dass ein Elternteil von seinen Kindern getrennt lebt. Noch sind es die dadurch entstandenen Kosten für den Umgang mit ihnen. Eine räumliche Trennung zwischen Eltern und Kindern kommt nicht nur vor, weil zwischen den Eltern keine Lebensgemeinschaft mehr besteht, sondern ist auch bei zusammenlebenden Ehepaaren nicht unüblich.