Geldanlage & Beiträge

Private Krankenversicherung: Beiträge vorauszahlen

Privat Krankenversicherte sollten überlegen, ob sie Beiträge für die Jahre ab 2014 bereits im Jahr 2013 vorauszahlen. Dies ist bis zum Zweieinhalbfachen des Jahresbeitrags möglich.

Da die Krankenversicherungsbeiträge für die Basisversorgung in voller Höhe abzugsfähig sind, können durch eine Vorauszahlung zum Teil erhebliche Steuerersparnisse eintreten.

Diese Möglichkeit ist dann besonders interessant, wenn das Einkommen im Jahr 2013 hoch ist und der hohe Steuersatz durch die Vorauszahlungen gemindert werden soll. Das gilt auch, wenn das Einkommen im Jahr 2014 bzw. ab dem Jahr 2014 z. B. durch Elternzeit oder durch den Rentenbeginn wesentlich niedriger sein wird.