Rente & Vorsorge

Private Altersversorgung: Einzahlungen optimieren

Bei Abschluss einer Riester-Rente werden Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile gewährt. Die Grundzulage beträgt 154 Euro und die Kinderzulage pro Kind 185 Euro im Jahr. Wurden die Kinder im Jahr 2008 oder später geboren, erhöht sich die Kinderzulage auf 300 Euro.

Wer die vollen Zulagen erhalten möchte, muss allerdings den Mindesteigenbeitrag zahlen. Dieser richtet sich für das Jahr 2013 nach dem Einkommen des Jahres 2012 und nach den zustehenden Zulagen im Jahr 2013. Wird der Mindestbeitrag nicht in voller Höhe eingezahlt, werden die Zulagen gekürzt. Beträgt z. B. der Mindesteigenbetrag 600 Euro, es werden aber lediglich 300 Euro an Beiträgen entrichtet, halbieren sich die zustehenden Zulagen. Dies beeinträchtigt die Rendite eines Riestervertrages erheblich.

Riesterverträge müssen daher "gepflegt" werden. Überprüfen Sie jährlich die Höhe Ihrer Einzahlungen: Für das Jahr 2013 rechtzeitig vor dem Silvesterfeuerwerk am 31. Dezember.

Beiträge für eine private Basis-Rente werden als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich gefördert.  Zusammen mit den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung beläuft sich der begünstigte Höchstbetrag auf 20.000 Euro pro Jahr. Auch Sondereinzahlungen in ein begünstigtes Versorgungswerk können Steuern einsparen.