Nichtangabe von Rentenbezügen und Steuerhinterziehung
Bezieht ein Steuerpflichtiger eine Berufsunfähigkeitsrente und macht er in seiner Einkommensteuererklärung darüber keine Angabe, so gilt das als Steuerhinterziehung. Damit verlängert sich auch die so genannte Festsetzungsfrist auf zehn Jahre.
Diese Entscheidung hat das Finanzgericht Köln getroffen (Urteil vom 22.6.2011) und zudem festgestellt: „Hat der Steuerpflichtige Zweifel hinsichtlich der Steuerpflicht, ist er grundsätzlich zur Einholung eines fachkundigen Rates verpflichtet.“
Dieses Urteil ist bezüglich der geänderten Rentenbesteuerung bedeutend: Denn seit Oktober 2009 melden die Rentenversicherungsträger – auch rückwirkend für Zeiträume ab 2005 – alle Daten über Rentenzahlungen an die Finanzämter. Mit diesen Daten können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner ihrer Steuerpflicht nachgekommen sind.