Familie & Leben

Kindergeld für verheiratete Kinder

Befindet sich ein volljähriges, verheiratetes Kind in einer Ausbildung, haben Eltern einen Anspruch auf Kindergeld.

Dabei spielen nach Wegfall des Grenzbetrages ab 2012 weder die Einkünfte des Kindes noch die Einkünfte des Ehegatten eine Rolle. Dies entschied das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 30. November 2012.