„Ich setze das von der Steuer ab!“
Ein oft gesagter Satz, wenn es um die Steuererklärung geht: „Ich setze die Ausgaben von der Steuer ab“. Viele Steuerbürger glauben dabei, das Finanzamt erstattet die Beträge in voller Höhe. Weit gefehlt! Doch wie werden die Kosten verrechnet?
Abzugsfähige Beträge, z. B. eine Spende an eine gemeinnützige Organisation, mindern das zu versteuernde Einkommen. Aus dem verbleibenden, steuerpflichtigen Teil errechnet sich die Jahressteuer, die Sie dem Finanzamt schulden.
Unser Steuertarif ist nicht linear aufgebaut. Nach der Berücksichtigung des Grundfreibetrags steigt der Steuersatz kontinuierlich an. Er startet bei 14 Prozent und endet bei 42 Prozent - die sogenannte Reichensteuer von 45 Prozent mal ausgenommen. Der bei einem entsprechenden Einkommen maßgebende Steuersatz ist der Grenzsteuersatz, auch "persönlicher Steuersatz" genannt.
Beispiel 1: Spenden
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz bei zusammen veranlagten Eheleuten (Splittingtabelle) ca. 25 Prozent. Spendet das Ehepaar 100 Euro, sparen sie hierdurch 25 Euro Einkommensteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (auf die 25 Euro).
Beispiel 2: Werbungskosten anlässlich einer Auswärtstätigkeit
Ein angestellter, verheirateter Mitarbeiter hat für eine Auswärtstätigkeit Werbungskosten in Höhe von 400 Euro. Nach den Reisekostenrichtlinien im Betrieb, könnte er diesen Betrag von seinem Arbeitgeber steuerfrei erhalten. Unser Arbeitnehmer verzichtet aber darauf, weil er glaubt, er könne diesen Betrag "von der Steuer absetzen" und das Finanzamt zahlt ihm die 400 Euro aus.
Sie wissen bereits, der Arbeitnehmer täuscht sich! Beträgt das zu versteuernde Einkommen erneut 30.000 Euro, führen die 400 Euro an Werbungskosten zu einer Steuerersparnis von ca. 100 Euro. Der Arbeitnehmer zahlt daher nahezu 300 Euro aus eigener Tasche. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer wissen, dass eine Steuerersparnis nur dann eintritt, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro mit den 400 Euro Reisekosten überschritten wird.
Tipp:
Zustehende Erstattungen des Arbeitgebers sollten Sie immer beantragen. Geld vom Arbeitgeber ist besser als Geld vom Finanzamt.