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Hausnotruf von der Steuer absetzen

Viele Senioren leben alleine. Um im Notfall schnelle Hilfe zu erhalten, ist der Hausnotruf inzwischen sehr beliebt. Er vermittelt nicht nur ein gutes Gefühl – der externe Hausnotruf lässt sich auch als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung absetzen. Gilt das nur, wenn Senioren im betreuten Wohnen leben oder auch in ihrem eigenen Zuhause?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die Haushaltsangehörige gewöhnlich selbst durchführen können, jedoch andere Personen oder Dienstleister damit beauftragen. Für die entsprechenden Kosten erhalten Sie eine Steuerermäßigung von 20 Prozent, die höchstmögliche Steuerersparnis beträgt 4.000 Euro.

Wenn Sie alleinstehend sind, Hilfe brauchen und einen Hausnotruf absetzen, wirken sich die Kosten dafür auch als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd aus – zumindest, wenn Sie im betreuten Wohnen leben. Das hat der Bundesfinanzhof bereits 2015 entschieden. Dabei spielt es keine Rolle, dass sich die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts des Steuerzahlers befindet. Umstrittener ist die Rechtslage jedoch bei jenen Fällen, in denen die Senioren in ihrer eigenen Wohnung oder ihrem eigenen Haus leben.

Nun hat das Sächsische Finanzgericht in einem Urteil vom 14. Oktober 2020 anerkannt: Auch Senioren, die alleine zu Hause wohnen, können die anfallenden Kosten für einen externen Hausnotruf steuerlich absetzen. Maßgeblich sei, dass die Dienstleistung – das Rufen des Notdienstes – innerhalb der Wohnung stattfindet. Da üblicherweise auch Haushaltsangehörige diese Dienstleistungen erbringen können, ersetze das Notrufsystem bei Alleinlebenden die Überwachung im Haushalt, erklärte das Gericht. Allerdings liegt dem Bundesfinanzhof hierzu eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde des Finanzamtes vor. Die endgültige Entscheidung steht also noch aus.

Tipp:

Geben Sie die angefallenen Kosten für den Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Steuererklärung an – auch wenn der Bundesfinanzhof dazu noch nicht abschließend entschieden hat. Erkennt das Finanzamt Ihre Aufwendungen nicht an, können Sie Einspruch einlegen. Sie brauchen Hilfe dabei? Werden Sie jetzt Mitglied beim Steuerring! Der Steuerring bietet Rentnern und Senioren Sicherheit rund um Ihre Steuerangelegenheiten.