Günstigerprüfung: alle Kapitalerträge angeben
Seit dem Jahr 2009 gilt für Kapitalerträge die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Aber nicht alle Sparer haben einen persönlichen Steuersatz in dieser Höhe. Deshalb ist eine sogenannte Günstigerprüfung oft wichtig.
Mit Abgabe der Einkommensteuererklärung lässt sich überprüfen, ob ein Teil der bei den Banken gezahlten Kapitalertragsteuern erstattet werden kann. Das ist möglich, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt oder wenn die Freistellungsaufträge von maximal 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei Eheleuten nicht optimal auf mehrere Banken verteilt wurden.
Eine Günstigerprüfung beantragen Sie in der Steuererklärung auf der Anlage KAP in der vierten Zeile. Wichtig: Es müssen alle Kapitalerträge angegeben werden, nicht nur solche mit einem Steuerabzug.
Ist ein Steuerabzug erfolgt, erhalten Sie von Ihrer Bank eine Steuerbescheinigung. Für Kapitalerträge ohne Abzug von Steuern, stellen manche Banken auch eine Steuerbescheinigung aus, obwohl der Begriff dann nicht ganz passt. Sie können die Kapitalerträge auch selbst ermitteln oder Sie bitten Ihre Bank um eine Erträgnisaufstellung.
Das Finanzamt kennt Ihre gesamten Kapitalerträge nicht. Die Banken müssen allerdings die vom Steuerabzug freigestellten Zinsen an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Dadurch kann das Finanzamt zumindest teilweise prüfen, ob Ihre Aufstellung der Kapitalerträge vollständig ist.