Arbeit & Ausbildung

Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragen

Bis zum 30.11.2013 kann ein Freibetrag für den Lohnsteuerabzug des Jahres 2013 beim Finanzamt beantragt werden.

Dies ist z. B. dann interessant, wenn in diesem Jahr hohe berufliche Aufwendungen für Fahrten, oder Fortbildungen vorliegen. Der Freibetrag wird auf die restlichen Monate des Jahres verteilt, ggf. vollständig bei der Gehaltsabrechnung für den Dezember berücksichtigt. Er wirkt dann durch den niedrigeren Steuerabzug wie ein zusätzliches Weihnachtsgeld.

Allerdings gibt es die Steuerersparnis nicht doppelt, also nicht nochmals mit der Einkommensteuererklärung 2013. Wenn ein Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung. Hier prüft dann das Finanzamt, ob der Freibetrag ggf. zu hoch war.