Fahrtkosten während der Berufsausbildung
Zählt die einfache oder doppelte Entfernung, wenn eine Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte stattfindet? Liegt dann auch eine sogenannte regelmäßige Arbeitsstätte vor? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18. September 2012 beschäftigt.
Laut dem Urteil können Auszubildende für die Fahrten zu den externen Bildungseinrichtungen die tatsächlich gefahrenen Kilometer und nicht nur die einfache Wegstrecke ansetzen.
Der Sohn der Klägerin besuchte während seiner Berufsausbildung neben dem Betrieb des Arbeitgebers auch externe Bildungseinrichtungen wie ein Berufsfortbildungswerk und die Berufsschule. Die Richter führten u. a. aus, dass nur eine dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eine regelmäßige Arbeitsstätte sein kann. Ein Berufsfortbildungswerk oder die Berufsschule zählen generell jedoch nicht zu den betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers.