Fachliteratur als Werbungskosten – gehören Computerzeitschriften dazu?
Fachbücher und -literatur können als Werbungskosten bei den Arbeitnehmereinkünften abzugsfähig sein. Voraussetzung: Die Anschaffung ist beruflich veranlasst und ein privater Gebrauch nahezu ausgeschlossen. Erfüllen auch Computerzeitschriften die Bedingungen für einen steuerlichen Abzug? Darüber entschied das Finanzgericht Münster in einem Urteil vom 21. Juli 2014 und kam zu einem strengen Ergebnis.
Ein Netzwerkadministrator abonnierte u. a. die Zeitschriften PC-Welt und ELV. Das Finanzamt berücksichtigte zunächst die Aufwendungen im Einkommensteuerbescheid. Aufgrund nichtberücksichtigter Kosten für andere Literatur, legte der Steuerzahler Einspruch ein. Nach nochmaliger Prüfung des gesamten Falles, strich das Finanzamt nach Ankündigung die zuvor berücksichtigten Aufwendungen. Es kam zu einer sogenannten Verböserung.
Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht und stellte Grundsätze für die Berücksichtigung von Fachliteratur als Werbungskosten auf; abzugsfähig sind nur Ausgaben für Bücher und Zeitschriften, wenn diese ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt werden. Der Steuerzahler muss den beruflichen Verwendungszweck im Einzelfall erläutern (allgemeine Aussagen genügen nicht) und die Zahlungen durch Belege nachweisen.
Im verhandelten Fall erfüllten die Zeitschriften die Voraussetzungen nicht. Die Richter prüften einige Exemplare und stellten fest, dass neben den fachlichen Aufsätzen auch viele allgemeine Hinweise für Privatpersonen enthalten sind. Alle Beiträge seien in für Laien verständlicher Sprache abgefasst und an eine breite Leserschaft gerichtet.
Die Ausführungen der Richter gelten auch für Fachzeitschriften anderer Branchen, z. B. aus dem Finanzsektor.