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Elektromobilität: THG-Quote verkaufen und profitieren

Mit einem Elektrofahrzeug sparen Sie CO2 ein und schonen dadurch die Umwelt. Seit dem 1. Januar 2022 können Sie eingesparte Emissionen mit der sogenannten Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) Mineralölunternehmen zum Verkauf anbieten und von jährlichen Prämienzahlungen profitieren. Gut zu wissen: Private Halter von Elektrofahrzeugen müssen die Erlöse aus der THG-Quote nicht versteuern.

Was ist die Treibhausgasminderungsquote?

Mit der sogenannten THG-Quote werden Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die Benzin- oder Dieselkraftstoffe herstellen und vertreiben, nach geltendem Umweltrecht verpflichtet, die dadurch entstehenden Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Halten quotenpflichtige Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene CO2-Minderung nicht ein, wird für jede nicht eingesparte Tonne CO2 eine Strafzahlung fällig.

Elektrofahrzeuge genießen weitgehend CO2-Neutralität und stoßen im Gegensatz zu Verbrennern weniger Treibhausgase aus als vom Gesetzgeber gefordert. Verpflichtete Unternehmen können sich das zu Nutze machen. Sie dürfen sich durch Elektrofahrzeuge eingesparte CO2-Emissionen anrechnen lassen und Grenzüberschreitungen ausgleichen. Dadurch ist es Mineralölunternehmen möglich, ihre Quotenverpflichtung zu erfüllen und Strafzahlungen zu vermeiden.

Tipp:

Sie sind Halter eines Elektrofahrzeugs? Dann können Sie ab dem Jahr 2022 Ihre eingesparten Emissionen an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen und jährliche Prämienzahlungen erhalten. Der Verkauf findet regelmäßig über Handelsplattformen statt, da Mineralölunternehmen nicht an einzelnen THG-Quoten interessiert sind, sondern an größeren Mengen, die dort gebündelt werden.

Ist die Prämie aus der THG-Quote zu versteuern?

Für die Besteuerung kommt es entscheidend darauf an, ob es sich um ein privates Fahrzeug oder ein Betriebsfahrzeug handelt.

Als Halter eines privaten Elektrofahrzeugs müssen Sie sich keine Sorgen machen. Das Finanzamt ordnet die Erlöse aus der THG-Quote keiner Einkunftsart zu. Erhaltene Zahlungen sind daher privat und müssen von Ihnen nicht versteuert werden. Überlässt Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, steht die Prämie aus dem Verkauf der THG-Quote ohnehin Ihrem Arbeitgeber zu. Als Nutzer dieses Fahrzeugs ergeben sich für Sie keine lohnsteuerlichen Konsequenzen.

Wer kann die Prämie für Treibhausgasminderung erhalten?

Anspruchsberechtigt ist jeder Fahrzeughalter eines ausschließlich batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuges. Das gilt für

  • E-Autos,
  • E-Leichtfahrzeuge
  • oder E-Busse.

Wichtig: Der Halter muss im Fahrzeugschein eingetragen sein. Dann kann er seit Beginn des Jahres 2022 von der THG-Quote finanziell profitieren.