Familie & Leben

Ehegattensplitting auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig.

Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am 6. Juni 2013 veröffentlichten Beschluss. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.

Die Rechtslage muss rückwirkend – ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 – geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting nun auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden.