Familie & Leben
Ehegattensplitting auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig.
![Steuererklärung: Ehegattensplitting auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften](/fileadmin/user_upload/Bilderallg/steuertipps/2013/steuererklaerung-ehegattensplitting-auch-bei-eingetragenen-lebenspartnerschaften.jpg)
Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem am 6. Juni 2013 veröffentlichten Beschluss. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz.
Die Rechtslage muss rückwirkend – ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 – geändert werden. Übergangsweise sind die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting nun auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften anzuwenden.