Bundeswehr

Die Steuererklärung 2023 für Soldaten

Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind die wichtigsten Abzugsposten in jeder Steuererklärung, so auch für das Steuerjahr 2023. Welche weiteren Möglichkeiten es zum Steuern sparen gibt, erklärt der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring).

Werbungskosten

Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gewährt das Finanzamt die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (einfache Strecke). Die Pauschale erhöht sich ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Abzugsmöglichkeit gilt auch bei doppelter Haushaltsführung und wöchentlichen Heimfahrten zur Familie. Sie beanspruchen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Freifahrtberechtigung in Uniform? Auch dann können Sie die Entfernungspauschale in voller Höhe absetzen.

Bei Kommandierungen zu Lehrgängen oder zeitlich befristeten Versetzungen bis zu 48 Monaten, liegtgrundsätzlich eine Auswärtstätigkeit vor. Aufgrund neuster Rechtsprechung empfiehlt es sich, die Einplanungsentscheidung des Karrierecenters vorzuhalten. Ansetzbar sind die tatsächlichen Fahrtkosten; bei Benutzung eines PKWs können stattdessen pauschal 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden. Nicht aber, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Vorsicht: Beanspruchen Sie für diese Fahrten die Freifahrtberechtigung in Uniform, entstehen Ihnen keine Kosten.

Im Zusammenhang mit Ihrer Auswärtstätigkeit können Sie zudem Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich berücksichtigen. Bei bereitgestellter Gemeinschaftsverpflegung werden die gesetzlichen Pauschbeträge jedoch gekürzt – unabhängig davon, ob Sie die Mahlzeiten eingenommen haben. Auch gezahlte oder versteuerte Unterkunftskosten aus dienstlichen Gründen sind abzugsfähig; prüfen Sie alle Bezüge-Abrechnungen hinsichtlich der Gemeinschaftsunterkunft.

Generell gilt: Von den ermittelten Werbungskosten sind die steuerfreien Erstattungen der Bundeswehr abzuziehen. Dies betrifft das Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr gem. § 6 TGV sowie beim auswärtigen Verbleiben gem. § 3 TGV. Von der Bundeswehr versteuerte Trennungsgeldbeträge müssen von den Werbungskosten nicht abgezogen werden.

Für Lehrgänge, an denen Sie online von zu Hause aus teilnehmen, können Sie eine sogenannte Tagespauschale berücksichtigen, wenn Sie in der Regel an diesen Tagen nicht mehr die Kaserne aufsuchen. Die Tagespauschale beträgt sechs Euro und ist auf einen Höchstbetrag von 1.260 Euro im Jahr begrenzt.

Vergessen Sie nicht Ihre Ausgaben für Arbeitsmittel, Uniformkleidung inklusive Reinigung sowie den Beitrag für den Deutschen Bundeswehrverband. Sie nutzen einen Computer oder Laptop für berufliche Zwecke? Dann dürfen Sie die Anschaffungskosten im Jahr der Verausgabung in Höhe des beruflichen Anteils vollständig als Werbungskosten absetzen.

Sonderausgaben

Als Sonderausgaben kommen insbesondere Ihre Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung in Betracht. Das Bundesverwaltungsamt berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug für die Versicherungsbeiträge eine Mindestvorsorgepauschale von 1.900 Euro in der Steuerklasse 1 und von 3.000 Euro in der Steuerklasse 3. Achtung: Ist die berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale höher als die abziehbaren Sonderausgaben, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Einzahlungen in einen Riester-Vertrag oder eine Rürup-Rentenversicherung können ebenfalls berücksichtigt werden.

Auch Kinderbetreuungskosten gehören zu den Sonderausgaben. Erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn hierzu einen steuerfreien Zuschuss, sind die Sonderausgaben jedoch entsprechend zu kürzen.

Darüber hinaus können Spenden und bestimmte Beiträge (z. B. für das Bundeswehrsozialwerk, das DRK) helfen, Steuern zu sparen. Für Spenden bis zu 300 Euro reicht der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (z. B. der Kontoauszug).

Außergewöhnliche Belastungen

Als außergewöhnliche Belastungen gelten Krankheitskosten oder auch Unterhaltsaufwendungen bis 10.908 Euro, beispielsweise an studierende Kinder ohne Kindergeldanspruch sowie Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und der Pflegepauschbetrag. Für volljährige Kinder mit Kindergeldanspruch, die sich in Ausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, kann ein Freibetrag von 1.200 Euro geltend gemacht werden.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Den Entlastungsbetrag erhalten „echte“ Alleinerziehende. Er beläuft sich fürs erste Kind auf 4.260 Euro pro Jahr. Für jedes weitere Kind gewährt das Finanzamt einen Erhöhungsbetrag von 240 Euro.

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Für Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen als angemeldeter Minijob wird eine Steuerermäßigung von 20 Prozent (höchstens 1.200 Euro bzw. 510 Euro) gewährt. Den Rechnungsbetrag müssen Sie überweisen, Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Für bestimmte energetische Maßnahmen, wie Wärmedämmung von Wänden oder Dachflächen, Erneuerung der Heizungsanlage, die Sie durch ein Fachunternehmen an Ihrem mehr als zehn Jahre alten Eigenheim durchführen lassen, können Sie eine Steuerermäßigung erhalten. Hier muss die Bescheinigung des Fachhandwerkers sowie die Rechnung vorliegen und diese unbar bezahlt worden sein.

Steuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen

Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind ab dem Steuerjahr 2022 von der Einkommensteuer befreit. Die Befreiung gilt für Anlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer Leistung bis 30 kWp. Bei sonstigen Gebäuden darf die Anlage höchstens 15 kWp leisten.

 

Mehr Wissenswertes für Soldaten

Mehr Infos rund um die Steuererklärung von Soldaten sowie wichtige Checklisten und Merkblätter finden Sie hier.