Die Steuererklärung 2022 für Soldaten
Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind die wichtigsten Abzugsposten in jeder Steuererklärung, so auch für das Steuerjahr 2022. Welche weiteren Möglichkeiten es zum Steuern sparen gibt, erklärt der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring).
Werbungskosten
Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gewährt das Finanzamt die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer (einfache Strecke). Die Pauschale erhöht sich ab dem 21. Entfernungskilometer auf 0,38 Euro pro Kilometer. Diese Abzugsmöglichkeit gilt auch bei doppelter Haushaltsführung und wöchentlichen Heimfahrten zur Familie. Sie beanspruchen bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Freifahrtberechtigung in Uniform? Auch dann können Sie die Entfernungspauschale in voller Höhe absetzen.
Bei Kommandierungen zu Lehrgängen oder zeitlich befristeten Versetzungen bis zu 48 Monaten, liegt regelmäßig eine Auswärtstätigkeit vor. Ansetzbar sind die tatsächlichen Fahrtkosten, oder alternativ – bei Benutzung eines PKW – pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Vorsicht: Beanspruchen Sie für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Freifahrtberechtigung in Uniform, entstehen Ihnen keine Kosten.
Im Zusammenhang mit Ihrer Auswärtstätigkeit können Sie zudem Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich berücksichtigen. Bei bereitgestellter Gemeinschaftsverpflegung werden die gesetzlichen Pauschbeträge gekürzt. Auch gezahlte oder versteuerte Unterkunftskosten aus dienstlichen Gründen sind abzugsfähig; prüfen Sie alle Bezügeabrechnungen hinsichtlich der Gemeinschaftsunterkunft.
Generell gilt: Von den ermittelten Werbungskosten sind die steuerfreien Erstattungen der Bundeswehr abzuziehen. Dies betrifft das Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr gem. § 6 TGV sowie beim auswärtigen Verbleiben gem. § 3 TGV. Von der Bundeswehr versteuerte Trennungsgeldbeträge müssen mit den Werbungskosten nicht verrechnet werden.
Für Lehrgänge, an denen Sie online von zu Hause aus teilnehmen, können Sie eine Homeoffice-Pauschale berücksichtigen, wenn Sie an diesen Tagen ansonsten keine Betätigungsstätte aufsuchen. Die Homeoffice-Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag und ist auf maximal 600 Euro im Jahr begrenzt.
Vergessen Sie nicht Ihre Ausgaben für Arbeitsmittel, Uniformkleidung inklusive Reinigung sowie den Beitrag für den Deutschen Bundeswehrverband. Sie nutzen einen Computer oder Laptop für berufliche Zwecke? Dann dürfen Sie die Anschaffungskosten im Jahr der Verausgabung in Höhe des beruflichen Anteils vollständig als Werbungskosten absetzen.
Sonderausgaben
Als Sonderausgaben kommen insbesondere Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung in Betracht. Das Bundesverwaltungsamt berücksichtigt beim Lohnsteuerabzug für die Versicherungsbeiträge eine Mindestvorsorgepauschale von 1.900 Euro in der Steuerklasse 1 und von 3.000 Euro in der Steuerklasse 3. Achtung: Ist die Mindestvorsorgepauschale höher als die abziehbaren Sonderausgaben, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Einzahlungen in einen Riester-Vertrag oder eine Rürup-Rentenversicherung zählen ebenfalls zu den Sonderausgaben.
Auch Kinderbetreuungskosten gehören zu den Sonderausgaben. Erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn einen steuerfreien Zuschuss, sind diese jedoch entsprechend zu kürzen.
Darüber hinaus können Spenden und bestimmte Beiträge (z. B. für das Bundeswehrsozialwerk, das DRK) helfen, Steuern zu sparen. Bis zu einer Höhe von 300 Euro reicht der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (z. B. Kontoauszug).
Außergewöhnliche Belastungen
Als außergewöhnliche Belastungen gelten Krankheitskosten oder auch Unterhaltsaufwendungen bis 10.347 Euro, beispielsweise an studierende Kinder ohne Kindergeldanspruch sowie Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und der Pflegepauschbetrag. Für volljährige Kinder mit Kindergeldanspruch, die sich in Ausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind, kann ein Freibetrag von 924 Euro geltend gemacht werden.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Den Entlastungsbetrag erhalten „echte“ Alleinerziehende. Er beläuft sich fürs erste Kind auf 4.008 Euro pro Jahr – für jedes Weitere bekommen Sie 240 Euro.
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Für Handwerker- oder haushaltsnahe Dienstleistungen als angemeldeter Minijob wird eine Steuerermäßigung von 20 Prozent (höchstens 1.200 Euro bzw. 510 Euro) gewährt. Den Rechnungsbetrag müssen Sie überweisen, Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen
Für bestimmte energetische Maßnahmen, wie Wärmedämmung von Wänden oder Dachflächen, die Sie durch ein Fachunternehmen an Ihrem mehr als zehn Jahre alten Eigenheim durchführen lassen, können Sie 2022 eine Steuerermäßigung erhalten. Auch hier muss die Rechnung vorliegen und unbar bezahlt sein.
NEU: Steuerbefreiung auf Photovoltaikanlagen
Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen sind ab dem Steuerjahr 2022 von der Einkommensteuer befreit. Das gilt für Anlagen auf, an oder in Einfamilienhäusern oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer Leistung bis 30 kWp. Bei sonstigen Gebäuden darf die Anlage höchstens 15 kWp leisten.
Mehr Wissenswertes für Soldaten
Mehr Infos rund um die Steuererklärung von Soldaten sowie wichtige Checklisten und Merkblätter finden Sie hier.