Familie & Leben

Die PC-Reparatur von der Steuer absetzen

Ihr Computer streikt und muss repariert werden? Dann denken Sie ans Finanzamt!

Wenn Sie Ihren PC so gut wie ausschließlich beruflich nutzen, können Sie die Aufwendungen der Reparatur oder Wartung zu 100 Prozent als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Kommt er sowohl beruflich als auch privat zum Einsatz, sind es noch 50 Prozent.

Aber auch für privat genutzte Computer besteht die Möglichkeit eines Steuerabzugs. Und zwar unter den Sonderausgaben als Handwerkerleistungen. Sie können durch alle Handwerkerleistungen bis zu 1.200 Euro pro Jahr einsparen. Voraussetzung: Sie müssen den PC in Ihren eignen vier Wänden reparieren lassen und nicht beim Händler. Außerdem müssen Sie eine Rechnung anfordern, auf der Arbeitszeit und Materialkosten einzeln gelistet werden. Denn Materialkosten sind nicht begünstigt. Zahlen Sie die Rechnung per Überweisung und nie bar.

Tipp: Das Gleiche gilt, wenn Sie professionelle Hilfe für Ihren Internet- und Telefonanschluss rufen.