Arbeit & Ausbildung

Betrieb eines Kunden – regelmäßige Arbeitsstätte?

Mit seinem Urteil vom 13. Juni 2012 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch bei einer langjährigen Tätigkeit im Betrieb eines Kunden dort keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt.

Diese setzt voraus, dass die Tätigkeit in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers durchgeführt wird. Der Betrieb eines Kunden kann nur dann eine regelmäßige Arbeitsstätte sein, wenn der Arbeitgeber dort eine eigene Betriebsstätte unterhält.