Arbeit & Ausbildung

Berufsbekleidung von der Einkommensteuer absetzen

Wer regelmäßig typische Arbeitskleidung trägt und diese entweder reinigen lässt oder selbst in seiner privaten Waschmaschine wäscht, kann die Aufwendungen dafür in seiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Aber was zählt als Berufsbekleidung? Und wie viel kann man in der Regel absetzen?

Ein Monteur im Blaumann arbeitet in einer Industrieanlage.

Was zählt zu Berufsbekleidung?

Kosten, die für die Anschaffung von Berufsbekleidung entstehen, lassen sich in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich wirklich um typische Berufsbekleidung handelt. Denn: Kleidung dient in erster Linie der Deckung eines allgemeinen menschlichen Bedürfnisses, nämlich bekleidet zu sein. Wann ist Kleidung im Sinne des Steuerrechts tatsächlich eine typische Berufsbekleidung? Die Vorstellungen der Arbeitnehmer decken sich nicht immer mit denen des Finanzamts und der Rechtsprechung.

Welche Kleidung ist steuerlich absetzbar?

Typisch im Sinne des Steuerrechts ist Berufsbekleidung nur dann, wenn sie ausschließlich am Arbeitsplatz getragen wird und für Freizeitzwecke ungeeignet ist. Das trifft beispielsweise auf Uniformen der Polizei oder der Bundeswehr zu sowie auf Kleidung, die mit einem dauerhaft angebrachten Firmenemblem versehen ist oder die eine Schutzfunktion hat wie beispielsweise Blaumann oder Sicherheitsschuhe.

Wer kann Arbeitskleidung absetzen?

Im Gegensatz zur typischen Berufsbekleidung lassen sich die Kosten für normale bürgerliche Kleidung, – also Kleidung, die auch außerhalb des Arbeitsplatzes und in der Freizeit getragen werden kann – nicht von den Einnahmen abziehen. Das gilt, selbst wenn diese ausschließlich während der Arbeitszeit getragen wird. Eine Trennung zwischen beruflicher und privater Sphäre erweist sich häufig als schwierig. Wenn sich beispielsweise eine Bankangestellte in ihrer Freizeit lieber leger kleidet, kann das Business-Kostüm auch privat getragen werden. Diese Auffassung hat auch das höchste deutsche Steuergericht – der Bundesfinanzhof (BFH) – zuletzt bestätigt. Es ging um einen hauptberuflichen Trauerredner und Trauerbegleiter, der die Kosten für Anzug, Hemd, Pullover sowie Schuhe steuerlich absetzen wollte. Auch ein erhöhter und beruflich veranlasster Verschleiß kann steuerlich nicht berücksichtigt werden. Solche Aufwendungen werden bereits durch den Grundfreibetrag abgegolten.

Bereitstellung der Berufsbekleidung durch den Arbeitgeber?

Typische Berufsbekleidung lässt sich auch dann von der Einkommensteuer absetzen, wenn sie vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und gewaschen wird. Voraussetzung: Der Arbeitgeber verlangt hierfür eine Gebühr, die er vom monatlichen Nettogehalt abzieht.

Tipp:

Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnungen. Der vom Arbeitgeber einbehaltene Posten ist wie ein Zahlbetrag zu werten. Reichen Sie mit Ihrer Steuererklärung eine Kopie der Monatsabrechnung ein.

Welchen Betrag kann man absetzen?

Einen pauschalen Abzug der absetzbaren Kosten gibt es nicht. Allerdings nennt die Oberfinanzdirektion Magdeburg Richtwerte (in Euro/kg) für unterschiedliche Haushaltsgrößen, an denen sich Steuerzahler orientieren können:

Wäschewaschen

  1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen
Kochwäsche (95 Grad) 0,77 0,50 0,43 0,37
Buntwäsche (60 Grad) 0,76 0,48 0,41 0,35
Pflegeleichte Wäsche 0,88 0,60 0,53 0,47

 

Wäschetrocknen

  1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen
Ablufttrockner 0,41 0,26 0,23 0,19
Kondenstrockner 0,55 0,34 0,29 0,24

 

Bügeln

  1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen
Dampfbügeleisen 0,07 0,05 0,05 0,05

 

Tipp:

Da die Beträge im Jahr 2002 veröffentlicht wurden, sind sie lediglich als grobe Richtwerte zu betrachten. Unsere Berater helfen Ihnen gerne bei einer aktuellen Berechnung Ihrer individuellen Situation.