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Außergewöhnliche Belastungen bündeln!

Zu den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art gehören z. B. Aufwendungen für eine Brille, Zahnarztrechnungen, Eigenanteile für Medikamente und Physiotherapie.

Vom Gesamtbetrag zieht das Finanzamt eine zumutbare Eigenbelastung ab – diese richtet sich nach dem Einkommen, dem Familienstand und der Zahl der Kinder. Kleinere jährliche Aufwendungen haben daher häufig keine steuerliche Auswirkung.

Damit die Gesamtaufwendungen nicht jedes Jahr durch den Eigenanteil aufgezehrt werden, ist ein Zusammenfassen sinnvoll. Liegt beispielsweise bereits eine Zahnarztrechnung vor, kann es sich lohnen, den Kauf einer ohnehin notwendigen Brille in dieses Jahr vorzuziehen. Es können aber auch Aufwendungen in das Jahr 2014 verschoben werden, wenn dann voraussichtlich höhere Ausgaben anfallen.

Zusatztipp: Setzen Sie auch kleinere Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung an. Vom Bundesfinanzhof wird zurzeit geprüft, ob die zumutbare Eigenbelastung überhaupt noch rechtens ist. Die Steuerbescheide bleiben in diesem Punkt vorläufig, so dass ein Einspruch nicht erforderlich ist.