Steuerberatung für Rentner und Pensionäre

  • Erstellen der Steuererklärung
  • Abwicklung mit dem Finanzamt
  • steuerlicher Rechtsschutz

Rentensteuer: Wir bieten Ihnen 
Sicherheit rund um die Steuererklärung

Die Besteuerung der Renten hat sich mit dem Alterseinkünftegesetz geändert: Wesentlich mehr Rentner sind nun dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Zudem steigt die Zahl derer, die Steuern zahlen müssen. Als Mitglied in unserem Lohnsteuerhilfeverein brauchen Sie die Rentensteuer nicht zu fürchten – denn wir kümmern uns das ganze Jahr um Ihre Steuerangelegenheiten: Wir erstellen Ihre Steuererklärung und holen zu viel gezahlte Steuern zurück.

Die Steuerprofis für Rentner und Pensionäre

Wir haben uns für Sie auf die Rentenbesteuerung spezialisiert und betreuen Sie das ganze Jahr in Ihren Steuerangelegenheiten – zum individuellen Festpreis ohne Zusatzkosten. Sie profitieren von mehr als 50 Jahren Erfahrung in der Steuerberatung und vertrauen einem der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands: Bundesweit werden rund 400.000 Mitglieder in über 1.100 Beratungsstellen steuerfachlich betreut.

Unser starker Service für Sie:

  • Prüfen, welche steuerpflichtigen Einnahmen vorliegen und ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen
  • Erstellen Ihrer Steuererklärung und Ermitteln des voraussichtlichen Steuerergebnisses
  • Information über veränderte Besteuerung von Renten und Pensionen
  • Beratung zu Abzugsmöglichkeiten von Krankheitskosten, Pflegeaufwendungen und Heimkosten
  • Beantragen von Steuerermäßigungen für Pflege- und Betreuungsleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden

unsere Leistungen im Detail

In 5 Schritten zum Steuerring-Mitglied

In 5 Schritten zum Steuerring-Mitglied

Sie wollen Sicherheit bei der Rentenbesteuerung?
Dann schließen Sie sich unserem Lohnsteuerhilfeverein an. 

so funktioniert's

 

Erfahrungen & Bewertungen zu Steuerring - der Lohnsteuerhilfeverein
Rentner
Was denken unsere Mitglieder über den Steuerring?
„Wir sind zufrieden, weil wir über alle Probleme aufgeklärt wurden, um die vom Staat geforderten Hinweise lückenlos zu verstehen. Wir als Rentner sind für die Hilfe sehr dankbar.”

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Häufige Fragen rund um die Rentenbesteuerung

Hört man sich bundesweit in den Steuerring-Beratungsstellen um, wird schnell deutlich: Viele Ruheständler sind mit dem Thema Rentenbesteuerung überfordert. Lesen Sie hier die häufigsten an uns gestellten Fragen.

Wie hoch darf meine Rente sein, damit ich keine Steuererklärung abgeben muss?

Als Richtwert gelten für Alleinstehende 12.000 Euro pro Jahr, bei Rentner-Ehepaaren liegt die Grenze bei 24.000 Euro. Aber Vorsicht: Gibt es noch andere Einkommen, beispielsweise eine Betriebsrente oder Einnahmen aus Vermietung, kann schon bei niedrigeren Jahresbeträgen eine Steuererklärung nötig sein.

Muss ich zwangsläufig Steuern zahlen, wenn ich eine Einkommensteuererklärung einreiche?

Nein. Die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, bedeutet nicht automatisch, dass auch Steuern gezahlt werden müssen. In manchen Fällen kann es sogar sein, dass Steuern wieder erstattet werden – z. B. wenn man bei Banken Steuern auf Kapitalerträge gezahlt hat.

Warum kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben?

Viele Aufwendungen des täglichen Rentnerlebens können geltend gemacht werden. Das sind zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente, behinderungsbedingte Aufwendungen und Spenden. Außerdem kann für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere Dienstleistungen eine Steuerermäßigung gewährt werden.

Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?

Abgabetermin für die Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Sind Sie bei uns Mitglied, gilt eine automatische Fristverlängerung bis zum letzten Februar-Tag des Zweitfolgejahres. Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Abgabefristen für die Steuerjahre 2019 bis 2024 verlängert. Daher haben Sie als Mitglied für die Steuererklärung 2022 eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Juli 2024.

Was passiert, wenn ich trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung einreiche?

Dann kann das Finanzamt Ihre Steuernachzahlung schätzen. Und es werden – je nach Höhe der festgesetzten Steuer – Verspätungszuschläge und eventuell Zwangsgelder verhängt. Steuernachzahlungen werden jährlich verzinst.

Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss?

Die Finanzämter erhalten seit 2009 jährlich alle Daten über die Rentenzahlungen. Mit diesen Informationen können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Rentner, die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, werden vom Finanzamt angeschrieben.

Checkliste

Um Ihre Steuererklärung zu erstellen, brauchen unsere Berater einige Unterlagen von Ihnen. Damit Sie sich gut vorbereiten können, stellen wir Ihnen hier eine Checkliste zur Verfügung.

Rentner-Checkliste

Steuertipps für Rentner, Pensionäre

Sie möchten noch mehr erfahren? In unserem Newsroom finden Sie weitere Informationen, Tipps und Kniffe rund um die Rentenbesteuerung.

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