Rechnungsbegriffe, Zahlungsarten & Abläufe
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring wird einmal jährlich fällig – erhoben via Rechnung, nachgehalten mittels Zahlungserinnerung und Mahnschreiben.
Rund um die Beitragserhebung nutzen wir Begriffe und Abläufe, die wir Ihnen auf dieser Seite näher erläutern wollten.
Rechnungsbegriffe
Bei der Erklärung werden Beispiele verwendet, um Ihnen die Bedeutung der verwendeten Begriffe aufzuzeigen. Sie können die Beispiele auf Ihren eigenen Fall übertragen.
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr in Höhe von 14,00 € erheben wir einmalig bei der Aufnahme in den Lohnsteuerhilfeverein Steuerring.
Beitrag 20xx
„Beitrag 20xx“ bedeutet, dass die Höhe des Beitrags für das Jahr 20xx offen ist. Aufgrund von Informationen aus der Beratung wurde die Beitragshöhe an Ihrer Bemessungsgrundlage festgemacht.
Der Mitgliedsbeitrag wird aufgrund einer begründeten Mitgliedschaft erhoben und ist somit nicht leistungsabhängig. Besteht eine Mitgliedschaft, dann besteht folglich eine Beitragspflicht, auch wenn Sie nicht bzw. noch nicht zur steuerlichen Betreuung in einer Beratungsstelle waren.
Wichtig: Haben Sie unsere Beratungsleistung noch nicht in Anspruch genommen, so ist das kein Grund, bis zu Ihrem Besuch in der Beratungsstelle mit der Beitragszahlung zu warten. Im Gegenteil, die Vereinsbeiträge sind bei satzungsgemäßer Fälligkeit zu leisten.
Hinweis:
Sie zahlen einen Beitrag im Rahmen einer Mitgliedschaft im Jahr „X“ und können die steuerliche Betreuung des vergangenen Steuerjahres in Anspruch nehmen.
Beitrag 2022 = Steuerjahr 2021
Beitrag 2021 = Steuerjahr 2020
Beitrag 2020 = Steuerjahr 2019
Beitrag 2019 = Steuerjahr 2018
…
Weitere Informationen zur Beitragshöhe finden Sie auf dieser Seite unter "Mitgliedsbeitrag: Höhe und Einstufung".
Rücklastschrift: Beitrag 20xx
„Rücklastschrift“ bedeutet, dass der Einzug des Mitgliedsbeitrags von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschrift gescheitert ist. Zuvor haben Sie den Verein mit einem SEPA-Basis-Lastschriftmandat ermächtigt, den Beitrag bei Fälligkeit von Ihrem Konto einzuziehen.
Gründe dafür können folgende sein:
- keine ausreichende Kontodeckung am Tag des Einzugs,
- falsche Bankverbindung (z. B. Zahlendreher, Kontowechsel),
- der Lastschrift haben Sie widersprochen.
Hinweis:
Die Bedeutung des genannten Beitrag, können Sie in der Rubrik „Beitrag 20xx“ nachlesen.
Zahlungsmöglichkeiten
Zur Zahlung Ihres jährlichen Mitgliedsbeitrages, haben Sie zwei Möglichkeiten: die Überweisung oder das Lastschriftverfahren. Wir raten Ihnen zum Lastschriftverfahren – damit haben sowohl Sie als auch wir wesentlich weniger Aufwand.
SEPA-Lastschriftmandat
Mit einem SEPA-Basis-Lastschriftmandat ermächtigen Sie uns, den Vereinsbeitrag bei Fälligkeit von Ihrem Konto einzuziehen. Dazu muss Ihr Konto bei Einzug des Beitrages ausreichend gedeckt sein.
Sie möchten gerne am Lastschriftverfahren teilnehmen? Dann füllen Sie dafür das SEPA-Basis-Lastschriftmandat aus, das Sie auf dem Rechnungsschreiben vorfinden, und senden es bitte per E-Mail, Fax oder Post an uns zurück:
- E-Mail:service@steuerring.de
- Fax: 06151/97 84 899
- Post: Steuerring, Alsfelder Straße 10, 64289 Darmstadt
Online
Alternativ können Sie uns das Lastschriftmandat auch online im Mitgliederportal „mein Steuerring“ erteilen. Diese Möglichkeit finden Sie bei Ihren hinterlegten Daten in der Rubrik „Kontoverbindung/Zahlart“.
Eine kurze Anleitung, wie Sie in das geschlossene Portal gelangen, haben wir auf dieser Seite unter „Mitgliederportal: Mein Steuerring“ für Sie hinterlegt.
Überweisung
Sie möchten Ihren offenen Mitgliedsbeitrag lieber überweisen? Dann nutzen Sie dafür bitte den Zahlungsträger, den wir dem Rechnungsschreiben beilegen.
Online-Banking
Natürlich können Sie auch via Online-Banking bezahlen. Bitte geben Sie bei der Online-Überweisung folgende Daten an, damit wir Ihre Zahlung erhalten und zuordnen können:
- Zahlungsempfänger: Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V.
- IBAN: DE69 5088 0050 0171 0096 01
- Verwendungszweck: xxxxxxxx (Erfassen Sie hier bitte nur Ihre 8-stellige Mitgliedsnummer.)
Tipp:
Da der Vereinsbeitrag regelmäßig einmal im Jahr fällig wird, raten wir unseren Mitgliedern zum SEPA-Lastschriftmandat. Damit verringert sich Ihr Arbeitsaufwand und unser Verwaltungsaufwand.
Abläufe im Verein – häufige Fragen
Ob Höhe oder Fälligkeit des Beitrags, ob Beraterwahl, Mahnstufen oder Kündigung – es gibt Fragen rund um die Abläufe im Verein, die uns häufig von Mitgliedern gestellt werden. Hier geben wir Ihnen einige Antworten.
Kann ich meinen Berater frei wählen?
Sie können Ihre Steuerring-Beratungsstelle frei wählen oder zu einer anderen Beratungsstelle wechseln. Ob ein Wechsel aufgrund eines Umzugs erforderlich ist, besprechen Sie bitte mit Ihrem aktuellen Berater. Die moderne Technik macht vieles möglich.
Einen Beraterwechsel während der laufenden Bearbeitung eines Steuerfalls ist jedoch nicht möglich. Wir helfen Ihnen beim Beraterwechsel gerne weiter; wenden Sie sich bitte an die Mitglieder-Verwaltung in der Steuerring-Zentrale via E-Mail: service@steuerring.de oder Telefon: 06151/97 84 800.
Nur eine Steuererklärung pro Jahresbeitrag?
Richtig. Als Mitglied können Sie eine Steuererklärung pro Jahresbeitrag erstellen lassen.
Sie können allerdings auch steuerliche Hilfe für vergangene Jahre in Anspruch nehmen. Hierfür müssen Sie rückwirkend dem Steuerring beitreten und nachträglich Mitgliedsbeiträge zahlen.
Mitgliedsbeitrag: Höhe und Einstufung
Beitragshöhe
Wie hoch Ihr Mitgliedsbeitrag ausfällt, ergibt sich aus der Beitragsordnung. Generell ist der Jahresbeitrag sozial gestaffelt und orientiert sich an Ihren Brutto-Jahreseinnahmen. Unsere Beiträge sind in achtzehn Beitragsklassen gestaffelt: von 60,- bis 450,- €. Details können Sie der vollständigen Beitragsordnung entnehmen.
Ermittlung der Beitragshöhe
Neben Ihren Arbeitseinkünften fließen z. B. auch Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte in die Berechnung des Mitgliedsbeitrags ein. Da diese Angaben rund um Ihre Einnahmesituation sehr individuell sind, erfolgt die Ermittlung der Beitragshöhe ausschließlich in Ihrer Beratungsstelle.
Beitragseinstufung
Sie haben Fragen zur Ihrer Einstufung in eine Beitragsklasse? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Beratungsstelle. Nur dort kennt man die Bemessungsgrundlage für die Beitragshöhe und kann Ihnen die Einstufung erläutern.
Wann wird mein Mitgliedsbeitrag fällig?
Neue Mitglieder: unterjährige Fälligkeit
Sobald Sie sich als neues Mitglied dem Steuerring anschließen, werden die Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeitrag fällig. Hin und wieder gibt es auch rückwirkende Vereinsbeitritte ggf. für mehrere Jahre. In solchen Fällen sind alle Jahresbeiträge sofort zu zahlen (§ 5 Vereinssatzung).
Bestands-Mitglieder: jährliche Fälligkeit
Nach dem Jahr Ihres Vereinsbeitritts – und der unterjährigen Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages – gehen Sie als Bestandsmitglied in den üblichen, jährlichen Fälligkeitsrhythmus über: Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum 31. Januar eines jeden Jahres gezahlt werden (§ 5 Vereinssatzung).
Falls Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir Ihren Jahresbeitrag (bei jährlicher Fälligkeit) stets Anfang Februar ab.
Wo finde ich meine Beitragsrechnung?
Zahlungsart: Lastschrift (mit hinterlegter E-Mail Adresse)
Bei der Zahlungsart Lastschrift und einer hinterlegten E-Mail Adresse erhalten Sie ausschließlich eine E-Mail-Benachrichtigung und können bequem jederzeit Ihre Rechnung(en) im Mitgliederportal einsehen.
Zahlungsart: Lastschrift (ohne hinterlegter E-Mail Adresse)
Bei der Zahlungsart Lastschrift ohne einer hinterlegten E-Mail Adresse erhalten Sie Ihre Jahresrechnung per Post.
Zahlungsart: Überweisung
Bei der Zahlungsart Überweisung erhalten Sie Ihre Jahresrechnung per Post.
Unabhängig von der Zahlungsart, stellen wir allen Steuerring-Mitgliedern die Beitragsrechnung – auch für vergangene Jahre – in unserem Mitgliederportal „mein.steuerring.de“ bereit.
Mitgliedsbeitrag: Warum muss ich plötzlich mehr zahlen?
Da sich der jährliche Mitgliedsbeitrag an Ihren Brutto-Jahreseinnahmen orientiert, kann er sich – wie Ihre Einnahmen auch – verändern. Wird z. B. in der Beratungsstelle ermittelt, dass Sie höhere Einnahmen als im Vorjahr hatten, ist es möglich, dass Sie in eine höhere Beitragsklasse hineinrutschen. Demzufolge müssen Sie einen höheren Mitgliedsbeitrag leisten.
Für gewöhnlich werden Sie in der Beratungsstelle auf die Veränderung in der Beitragsklasse hingewiesen. Es kann aber aus unterschiedlichen Gründen vorkommen, dass diese Information nicht weitergegeben wird.
Fragliche Beitragsdifferenz
Sie haben Fragen zu Ihrer Beitragsdifferenz? Dann setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrer Beratungsstelle in Verbindung. Nur dort ist Ihre Einnahmesituation im Detail bekannt, so dass Ihnen die Änderungen erläutert werden können.
Mitgliedsbeitrag: Zahlen auch ohne Beratung?
Als Mitglied im Steuerring sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihren Vereinsbeitrag zu zahlen – auch, wenn Sie nicht zur steuerlichen Betreuung in einer Beratungsstelle waren. So ist das Wesen eines Vereins: Besteht eine Mitgliedschaft, dann besteht folglich eine Beitragspflicht.
Beispiel: Mitgliedschaft im Tennisverein
Wenn Sie Mitglied in einem Tennisverein sind, zahlen Sie Ihren jährlichen Vereinsbeitrag – auch wenn Sie z. B. wegen einer Verletzung das gesamte Jahr nicht spielen können.
Ihr Leistungsanspruch:
Sie können sich während der Zeit der bestehenden Mitgliedschaft in unseren Beratungsstellen steuerlich betreuen lassen. Doch generell gilt: Haben Sie diese Beratungsleistung noch nicht in Anspruch genommen, so ist das kein Grund, bis zu Ihrem Besuch in der Beratungsstelle mit der Beitragszahlung zu warten. Im Gegenteil, Mitglieder sind vorleistungspflichtig (vgl. § 4 Vereinssatzung) und müssen die Vereinsbeiträge bei satzungsgemäßer Fälligkeit leisten.
Mahnstufen im Steuerring
- Zahlungserinnerung: kostenfreie Erinnerung
Eine Zahlungserinnerung erhalten Sie von uns, wenn Sie Ihren Mitgliedsbeitrag zu dessen Fälligkeit nicht (rechtzeitig) gezahlt haben. Bei dieser ersten Erinnerung wird keine weitere Gebühr fällig.
Letzte Mahnung: nach dieser Mahnung folgt die Inkasso-Abgabe
Bleibt der Beitrag auch nach der letzten Mahnung noch offen, folgt nach diesem Warnschreiben die bevorstehende Inkasso-Abgabe. Für säumige Zahler ist das nun die letzte Möglichkeit, den offenen Beitrag zu begleichen, bevor wir den Fall an ein Inkasso-Unternehmen abgeben.
Ich möchte meine Mitgliedschaft kündigen
Sicher haben Sie einen Grund für die Kündigung – dennoch bedauern wir Ihre Entscheidung. Generell können Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft zum Jahresende kündigen; dazu muss uns die Kündigung bis zum 30. September vorliegen (vgl. §6 Vereinssatzung).
Bitte kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft schriftlich unter Angabe von:
- Vorname, Name (bei Partnermitgliedschaft bitte beiden Namen angeben)
- Mitgliedsnummer (8-stellig)
- Grund der Kündigung (optional)
- Wunsch einer Kündigungsbestätigung (optional)
Bitte senden Sie Ihre Kündigung per Post, Fax oder E-Mail an:
- E-Mail: service@steuerring.de
- Fax: 06151/97 84 899
- Post: Steuerring, Alsfelder Straße 10, 64289 Darmstadt
Erreicht uns Ihre Kündigung nach dem 30. September, wird Ihr Austritt aufgrund der verpassten Kündigungsfrist erst zum Folgejahr erfasst. Als Mitglied können Sie aber auch im Folgejahr unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Wichtig:
Sie wollen kündigen, weil Sie mit Ihrem Berater unzufrieden sind? Dann bedenken Sie bitte: Sie können als Vereinsmitglied Ihren Berater frei wählen – wechseln Sie doch einfach zu einer anderen Beratungsstelle! Wir helfen Ihnen beim Beraterwechsel gerne weiter, wenden Sie sich bitte an die Mitglieder-Verwaltung in der Steuerring-Zentrale via E-Mail: service@steuerring.de oder Telefon: 06151/97 84 800.
Ich bin ausgetreten. Warum soll ich den Beitrag noch zahlen?
Sie sind aus dem Steuerring ausgetreten und erhalten dennoch eine Rechnung für den jährlich fälligen Mitgliedsbeitrag? Das kann nur einen Grund haben: Sie haben die Kündigungsfrist verpasst.
Kündigungsfrist: 30. September zum Jahresende.
Generell können Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft zum Jahresende kündigen; dazu muss uns die Kündigung bis zum 30. September vorliegen (vgl. § 6 Vereinssatzung). Erreicht uns Ihre Kündigung nach dem 30. September, wird der Vereinsaustritt erst zum 31. Dezember des Folgejahres rechtskräftig – in solchen Fällen wird der Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr fällig.
Tipp:
Falls Sie zu spät ausgetreten sind – und noch einen weiteren Jahresbeitrag zahlen müssen – dann nehmen Sie doch in jedem Fall unsere Leistungen in Anspruch.
Wichtig:
Sollten Sie ausgetreten sein, weil Sie mit Ihrem Berater unzufrieden sind, bedenken Sie bitte: Sie können als Vereinsmitglied Ihren Berater frei wählen – wechseln Sie doch einfach zu einer anderen Beratungsstelle! Wir helfen Ihnen beim Beraterwechsel gerne weiter, wenden Sie sich bitte an die Mitglieder-Verwaltung in der Steuerring-Zentrale via E-Mail: service@steuerring.de oder Telefon: 06151/97 84 800.
Beiträge, Unterlagen & Adresse – wichtig für die Vereinstätigkeit
Damit der Verein und die Beratungsstellen optimal für Sie tätig werden können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen – oder anders ausgedrückt: Es gibt für Sie als Vereinsmitglied verschiedene „Pflichten“ (vgl. Vereinssatzung, § 4).
Vor der Beratung
Als Mitglied sind Sie „vorleistungspflichtig“. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich erst Ihren Vereinsbeitrag gezahlt haben müssen, bevor Sie eine Beratung ins Anspruch nehmen können.
Unabhängig von der Beratung
Im Steuerring gibt es eine „Beitragspflicht“: Selbst wenn Sie als Mitglied keine Beratung in Anspruch nehmen, wird der jährliche Vereinsbeitrag fällig.
Unterlagen und Auskünfte
Damit wir Sie optimal steuerlich betreuen können, brauchen wir bestimmte Dokumente und Informationen von Ihnen. In der Steuerring-Satzung ist daher festgehalten: „Sie sind verpflichtet, alle für die Beratung erforderlichen Unterlagen dem Verein bzw. der Beratungsstelle auszuhändigen und Auskünfte zu erteilen.“
Korrekte Adresse
Ihre korrekte Adresse ist für uns sehr wichtig, da wir schließlich in Ihrem Auftrag mit dem Finanzamt korrespondieren. Daher weißen wir in der Vereinssatzung daraufhin, dass Änderungen der Anschrift dem Verein bzw. der Beratungsstelle unverzüglich mitgeteilt werden müssen.
Mitgliederportal: Mein Steuerring
„Mein Steuerring“ ist ein geschlossener, passwortgeschützter Mitgliederbereich, in dem Sie online schnell und einfach Daten aktualisieren sowie Informationen abrufen können. Nutzen auch Sie die Vorteile unseres Mitgliederportals!
Was finde ich im Mitgliederportal?
Auf dieser geschützten Webseite können Sie bequem Ihre Angelegenheiten rund um die Vereinsmitgliedschaft regeln – von zuhause oder unterwegs, rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.
Nutzen Sie „mein Steuerring“ um:
- Ihre Beitragsrechnung herunterzuladen
- Ihre persönlichen Daten zu verwalten
- Ihre Kontoverbindung und Zahlungsart zu bearbeiten
- eine Schnellanfrage an den Verein zu stellen
- aktuelle Mitgliederinformationen zu lesen und
- wichtige Dokumente, wie z. B. die Vereinssatzung einzusehen
Info:
Unser Mitgliederportal ist SSL-verschlüsselt.
Wie komme ich in das Mitgliederportal?
Das Mitgliederportal finden Sie auf der Webseite „mein.steuerring.de“. Alternativ kommen Sie auch auf dieser Seite über den „Log-in“ oben rechts in der Ecke zum Mitgliederbereich.
Um sich im geschlossenen Bereich anzumelden, brauchen Sie Ihre Anmeldedaten:
- Mitgliedsnummer (8-stellig)
- Passwort
Info:
Sie haben Ihre Passwort nicht mehr zur Hand oder haben es vergessen? Kein Problem. Im nächsten Abschnitt unter "Ich finde meine Zugangsdaten nicht mehr!" erklären wir Ihnen die Neuanmeldung.
Ich finde meine Zugangsdaten nicht mehr!
Ein Passwort zu vergessen, ist kein Drama. Auf der Anmeldungsseite zum Mitgliederportal mein.steuerring.de finden Sie unter den Eingabefeldern für die Zugangsdaten den anklickbaren, orangefarbenen Satz „Passwort vergessen?“. Bitte klicken Sie darauf und füllen Sie die entsprechenden Felder aus:
- Mitgliedsnummer (8-stellig)
- Geburtsdatum (Schreibweise beachten, z. B.: 01.06.1975)
Klicken Sie anschließend auf „absenden“ und Sie erhalten von uns eine E-Mail mit weiteren Information.
Wichtig:
Voraussetzung dafür ist, dass Ihre E-Mail-Adresse bei uns im System hinterlegt ist. Bitte schauen Sie dann auch ggf. in Ihren Spam-Ordner – dort landen E-Mails gerne mal.
Funktioniert es noch immer nicht?
Kein Problem. Wir lassen Ihnen per Post ein neues Kennwort zukommen. Senden Sie uns dafür eine E-Mail an service@steuerring.de unter Angabe folgender Daten:
- Betreff: Bitte um neues Passwort für meinSteuerring
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