Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Coswig
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Coswig stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihre persönliche Beraterin vor Ort:
Bevor sie sich dem Steuerring anschloss, war Gerlinde Zimmermann viele Jahre in den Bereichen Finanzbuchhaltung und Steuerrecht tätig. Seit 1991 setzt die gelernte Industriekauffrau ihre Fachkenntnisse für den Steuerring ein und leitet die Beratungsstelle in Coswig. Dabei legt sie auf individuelle und freundliche Beratungsgespräche großen Wert. Um dabei immer eine hohe fachliche Qualität zu garantieren, besucht Gerlinde Zimmermann regelmäßig Weiterbildungen. Darüber hinaus absolvierte sie die steuerliche Fachprüfung vor dem privaten Prüfungsverband der Lohnsteuerhilfevereine (PVL). Neben den grundsätzlichen Themen rund um die Arbeitnehmersteuer zählen u. a. der öffentliche Dienst, die Rentenbesteuerung, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie die steuerlichen Besonderheiten von Soldaten zu den Fachgebieten von Gerlinde Zimmermann.
Das Büro befindet sich im „Rathauscenter“. Parkmöglichkeiten bestehen vor der Tür oder auf dem Rathaus-Parkplatz.
Aktuell finden persönliche Beratungen nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung statt. Für Laufkundschaft sowie Mitglieder ohne Termin, bleibt die Beratungsstelle geschlossen.
Was uns auszeichnet:
- langjährige Berufserfahrung
- PVL-geprüfte Beraterin
- regelmäßige Weiterbildung
- barrierefreier Zugang
Gerlinde ZimmermannBeratungsstellenleiterin Hauptstraße 13
01640 Coswig
gerlinde.zimmermann@steuerring.de
Beratungszeiten
Termine nach individueller Vereinbarung

Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.