Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Straubing
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Straubing stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihr persönlicher Berater vor Ort:
Beratungsstellenleiter in Straubing ist Andreas Pfeifer. Nachdem der gelernte Bürokaufmann viele Jahre in einer Steuerkanzlei tätig war, absolvierte er 2016 die IHK-Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter. Sein Wissen und seine Erfahrung bringt er seit 2018 in den Steuerring ein.
Für Andreas Pfeifer steht die individuelle Betreuung der Mitglieder im Vordergrund. Mit einer detaillierten Analyse identifiziert er stets deren steuerliche Vorteile – zum Beispiel bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der Steuerexperte berät Arbeitnehmer aus allen Branchen- und Berufsgruppen, aber auch Rentner und Pensionäre.
Das Büro liegt im Erdgeschoss des Königshofs Straubing, eine Anlage für betreutes Wohnen. Diese barrierefrei gestaltete Umgebung ermöglicht auch immobilen Mitgliedern einen problemlosen Zugang zur Steuerberatung in Straubing. Parkplätze und die Busstation „Michaelsweg“ (Linie 2) befinden sich in unmittelbarer Nähe der Beratungsstelle.
Was uns auszeichnet:
- langjährige Berufserfahrung
- individuelle Terminvereinbarung
- barrierefreier Zugang
Andreas PfeiferBeratungsstellenleiter Ittlinger Str. 11
94315 Straubing
09421 9893657
Beratungszeiten
Montag - Donnerstag:
09:00 - 16:00 Uhr
und nach individueller Vereinbarung

Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.