Wir machen Ihre Steuererklärung.
Lohnsteuerhilfeverein in Usingen

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Beratungsstelle Elena Wiede
Dipl. Betriebswirtin Elena Wiede Beratungsstellenleiterin

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Elena Wiede
Beratungsstellenleiterin


Höhenstraße 1
61250 Usingen


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Beratungszeiten


Termine online buchbar und nach individueller Vereinbarung 

Weitere Leistungen


Wir beraten auch in:

Was uns auszeichnet


  • langjährige Berufserfahrung als Steuerreferentin
  • breites Fachwissen
  • Online-Beratung mit moderner, sicherer Technik
  • professionelle, diskrete Betreuung
  • vertrauensvolle Zusammenarbeit, Sorgfalt und persönliches Engagement
  • Hausbesuche nach Absprache

Ihre persönliche Beraterin:

Elena Wiede ist Betriebswirtin (FH) sowie Juristin und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Steuerreferentin – von der Steuerkanzlei bis zur Privatbank. Ihre breite Erfahrung in unterschiedlichen steuerlichen Kontexten nutzt sie, um auch anspruchsvollere Steuerfälle strukturiert und sorgfältig zu begleiten.

Dem Steuerring schloss sie sich im Frühjahr 2026 an und eröffnete ihre Beratungsstelle in Usingen. Dort betreut sie Mitglieder vor Ort, gerne aber auch digital und bundesweit.

Besonders vertraut ist ihr die Beratung von beruflich stark eingebundenen (Bank-) Angestellten, Beamten und Führungskräften, die Wert auf eine hochwertige und zugleich bezahlbare Bearbeitung ihrer Steuererklärung legen. 

Die Beratungsstellenleiterin steht für eine professionelle, diskrete und serviceorientierte Arbeitsweise – immer mit dem Blick auf die persönliche Lebenssituation des Mitglieds.

„Was ich tue, tue ich mit Überzeugung, hohen Anspruch und lösungsorientierten Ansatz. Gerade weil steuerliche Themen sehr privat sind, lege ich großen Wert auf Diskretion, Verlässlichkeit sorgfältige Bearbeitung."

Bei angrenzenden Fachthemen kann Elena Wiede auf ein breites Netzwerk geeigneter Ansprechpartner verweisen.

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Mitglieder, die ihre Steuererklärung effektiv, ohne unnötigen Zeitaufwand und ohne zusätzliche Wege erstellen lassen wollen, werden von Elena Wiede komplett digital betreut. Besprechungen finden über Teams statt und die Unterlagen können bequem per Scan/Upload übermittelt werden.


Wenn man schon eine Steuererklärung machen muss, dann lieber in einer ruhigen, malerischen Umgebung und mit einer motivierten Beraterin.


Egal ob online oder vor Ort – Termine können flexibel über den Online-Terminkalender vereinbart werden. Falls kein passendes Zeitfenster verfügbar ist, bietet Elena Wiede nach telefonischer Vereinbarung auch Termine außerhalb der Beratungszeiten an.


Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.

Beitrag berechnen

Details zur genauen Berechnung und Fragen rund um den Betrag finden Sie auf der Seite Beiträge. Generell kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro hinzu.

Wie hoch sind Ihre jährlichen Gesamtbruttoeinnahmen?

Ihr voraussichtlicher Mitgliedsbeitrag (inkl. 19 % Mehrwertsteuer)

60,00 € pro Jahr

Ihre Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein Steuerring

Der Steuerring e.V. (Lohnsteuerhilfeverein) ist mit rund 400.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Usingen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir erstellen die Steuererklärung für Sie – aber das ist noch nicht alles. Als Vereinsmitglied im Steuerring sind Sie steuerlich rundum versorgt, das ganze Jahr über.

Ganzjährige

Steuerberatung

Steuerliche

Analyse

Individuelle

Betreuung

Erstellen der

Steuererklärung

Abwicklung mit

dem Finanzamt

Steuerlicher

Rechtsschutz

Alle Leistungen für Steuerring-Mitglieder im Detail

Unterlagen sichten, Formulare ausfüllen, Steuerermäßigungen beantragen, Bescheide prüfen – wir übernehmen alle Arbeiten rund um die Steuererklärung und sichern damit Ihre Steuervorteile.

  • Beratung zur Steuerklassenwahl
  • Erstellen der Einkommensteuererklärung
  • Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
  • Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
  • steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente)
  • Beratung zur Rentensteuer sowie zur Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz)
  • steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
  • Beantragen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc.
  • Beantragen von Freibeträgen für den Lohnsteuerabzug
  • Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden

In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:

Termin vereinbaren

Beim ersten Termin
prüft der Berater, ob
wir Sie als Mitglied
aufnehmen dürfen
und die Höhe Ihres
Beitrags.

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Mitglied werden

Die Beratungsstelle
und die Steuerring-
Leistungen gefallen
Ihnen? Dann können
Sie vor Ort dem
Verein beitreten.

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Steuererklärung erstellen lassen

Der Berater erstellt
Ihre Steuererklärung,
prüft den Bescheid
und berät Sie das
ganze Jahr rund
um Ihre Steuern.

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Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann

Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Beamte
  • Pensionäre / Versorgungsempfänger
  • Soldaten
  • Rentner
  • freiwillig Wehrdienstleistende
  • Unterhaltsempfänger
  • Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes

Zählen Sie zu den oben genannten Personengruppen?

Dann dürfen wir Sie auch beraten bei:

  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünften aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
  • sonstigen Einkünften, wie z. B. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von vermietetem Wohneigentum

Allerdings dürfen die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 18.000 Euro bei Singles und 36.000 Euro bei Ehegatten betragen. Diese Einnahmegrenzen entfallen zum 1. September 2026. Damit ist eine Beratung durch den Steuerring künftig auch bei höheren Einkünften aus diesen Bereichen möglich.

Folgende Personengruppen dürfen wir nicht beraten:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Gewerbetreibende im Haupt-/Nebenberuf (Kleingewerbe)
  • Landwirte und Forstwirte

Film ab: So hilft Ihnen der Steuerring

Als Mitglied des Steuerrings verschenken Sie bei Ihrer Steuererklärung kein Geld mehr! In Ihrem All-inclusive-Jahresbeitrag ab 60,- Euro sind alle Leistungen enthalten.

Jetzt Beratungsstelle kontaktieren

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu unseren Leistungen oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann kontaktieren Sie uns per Telefon, Mail oder direkt über das folgende Kontaktformular.

61586 7058 wiede
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