Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Essen
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Essen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihr persönlicher Berater vor Ort:
Nils Adler schloss sich 2010 dem Steuerring an. Nach zweijähriger Mitarbeit in einem anderen Büro eröffnete er seine Beratungsstelle in Essen. Vor Ort wird er von Jasmine Yasrebi und Udo Blechert unterstützt. Das Team setzt auf individuelle Betreuung und regelmäßige Weiterbildung.
Dabei spezialisieren sie sich neben den grundsätzlichen Themen rund um die Arbeitnehmersteuer u. a. auf die Rentenbesteuerung und das Reisekostenrecht. Beratungsgespräche können nach vorheriger Vereinbarung auf Englisch durchgeführt werden. Darüber hinaus bietet Nils Adler Hausbesuche sowie Vorträge und Infoabende bei Vereinen oder Verbänden an.
Die Beratungsstelle liegt zentral in Essen-Holsterhausen und ist sowohl mit dem Auto als auch mit dem Bus gut erreichbar. Die U 17 hält am „Gemarkenplatz“ (drei Haltestellen von Essen Hbf), Parkplätze gibt es vor der Tür.
Was uns auszeichnet:
- mehrsprachige Beratung
- regelmäßige Weiterbildung
- Hausbesuche mit dem Infomobil
- flexible Terminvereinbarung
- zentrale Lage
Nils AdlerBeratungsstellenleiter Holsterhauser Str. 62
45147 Essen
0201 79879403
Beratungszeiten
Dienstag, Mittwoch:
10:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 15:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung
Wir sind vorerst bis zum 11.1.2021 geschlossen ( Lockdown) in der Zeit sind wir per E-Mail und per Post erreichbar.

Wir beraten auch in folgenden Sprachen:
Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.