Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Glücksburg
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Glücksburg stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihr persönlicher Berater vor Ort:
Beratungsstellenleiter in Glücksburg ist Manfred Kulbeik. Der gelernte Steuerfachangestellte und staatlich geprüfte Betriebswirt schloss sich bereits 1984 dem Verein an. Seither profitieren zahlreiche Mitglieder von seiner langjährigen Erfahrung und seinem umfangreichen Wissen.
Für die optimale Beratung erhält Manfred Kulbeik Unterstützung von seiner Mitarbeiterin Beate Jaeschke. Das kompetente Steuerring-Duo legt dabei großen Wert auf fachliche Weiterbildung. So hat sich das Team auf die steuerlichen Besonderheiten von Bundeswehrsoldaten, Grenzgängern, Rentnern und Mitarbeitern aus dem öffentlichen Dienst spezialisiert. Die Beratungsgespräche werden in Englisch und Dänisch angeboten.
Das Büro liegt zentral am Glücksburger Marktplatz und verfügt über einen barrierefreien Zugang. Parkmöglichkeiten bestehen unmittelbar vor der Beratungsstelle. Die Haltestation „ZOB Glücksburg“ ist circa 300 Meter entfernt. Manfred Kulbeik leitet noch eine zweite Beratungsstelle in Flensburg.
Was uns auszeichnet:
- Beratung in Englisch und Dänisch
- langjährige Berufserfahrung
- barrierefreier Zugang
Manfred KulbeikBeratungsstellenleiter Schinderdam 1
24960 Glücksburg
0461 470781
Beratungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag:
08:30 – 13:30 Uhr

Wir beraten auch in folgenden Sprachen:
Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.