Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Mönchengladbach
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Mönchengladbach stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihre persönliche Beraterin vor Ort:
Bevor sich Corina Krella dem Verein anschloss, war sie viele Jahre in der Steuerberatung tätig. Seit 2011 setzt die gelernte Steuerfachangestellte ihre Fachkenntnisse für die Steuerring-Mitglieder aus Mönchengladbach und Umgebung ein. Sie werden durch Corina Krella und seit 2014 auch durch Volker Platt ausführlich und individuell beraten.
Volker Platt war bis zu seinem Steuerring-Eintritt 2014 ebenfalls schon zehn Jahre als Mitarbeiter eines Lohnsteuerhilfevereins tätig. Ein guter Service liegt dem ganzen Team am Herzen: Die Berater sowie die Mitarbeiter am Empfang haben für Jeden ein offenes Ohr und einen guten Tipp parat. Die komplette Abwicklung mit dem Finanzamt wird von der Beratungsstellenleiterin und ihrem Team schnell und sorgfältig erledigt. Dabei spiegelt sich die Qualität der Betreuung auch in der Zertifizierung der Beratungsstelle nach der DIN 77700 wieder.
Das Büro liegt zentral in der Rheydter Innenstadt, gegenüber dem Rathaus und neben dem Kirchenkaffee. Es verfügt über einen barrierefreien Zugang und kostenfreie Parkplätze in der Gracht. Sollte dort alles besetzt sein, bestehen weitere kostenpflichtige Parkmöglichkeiten (80 Cent pro Stunde). Bei Bedarf bietet Corina Krella auch Hausbesuche an.
Was uns auszeichnet:
- langjährige Berufserfahrung
- Hausbesuche möglich
- barrierefreier Zugang
Corina KrellaBeratungsstellenleiterin Limitenstrasse 39
41236 Mönchengladbach
02166 1461674
Beratungszeiten
Montag - Freitag:
10:00 - 17:00 Uhr
Termine bitte nach Vereinbarung

Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.