Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Rheurdt
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Rheurdt stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihre persönliche Beraterin vor Ort:
Die Steuerring-Beratungsstelle in Rheurdt besteht seit 2013 unter der Leitung von Marlies Kerlen. Ein guter Service steht bei der gelernten Steuerfachangestellten an erster Stelle – für die Mitglieder hat sie immer ein offenes Ohr und einen hilfreichen Steuertipp. In der Mitgliederbetreuung wird die Beraterin von ihrer Tochter und Mitarbeiterin Stefanie Kohler unterstützt.
Marlies Kerlen spezialisiert sich neben den grundsätzlichen Themen rund um die Arbeitnehmersteuer u. a. auf den öffentlichen Dienst und die Rentenbesteuerung. Ihr Fachwissen hält sie durch regelmäßige Weiterbildung immer aktuell. Auf Anfrage bietet Marlies Kerlen gerne steuerfachliche Vorträge bei Veranstaltungen an.
Die Beratungsstelle ist mit der Buslinie 7 erreichbar, Parkplätze gibt es vor der Tür. Das Büro befindet sich im Erdgeschoss und ist über lediglich drei Stufen auch für Menschen mit Gehbehinderung gut zugänglich. Ältere Mitglieder oder Menschen mit Behinderung besucht Marlies Kerlen auch zu Hause.
Was uns auszeichnet:
- Hausbesuche möglich
- steuerfachliche Vorträge
- öffentliche Verkehrsanbindung
- Parkplätze vor der Tür
Marlies KerlenBeratungsstellenleiterin Buchenstraße 20
47509 Rheurdt
02845 9846960
Beratungszeiten
Termine nach individueller Vereinbarung

Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.