Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Rheine
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Rheine stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihr persönlicher Berater vor Ort:
Hans Günter Richter ist Diplom-Wirtschaftsjurist und setzt seine Fachkenntnisse seit September 2013 für die Steuerring-Mitglieder ein. Im Jahr 2014 eröffnete er seine Beratungsstelle in Emlichheim und zog mit dieser 2020 nach Rheine. Darüber hinaus führt er ein weiteres Steuerring-Büro in Nordhorn.
Das Wohl von Jung und Alt liegt dem Beratungsstellenleiter am Herzen: So können sich kleine Kinder während eines Beratungsgesprächs in der Spielecke vergnügen. Ältere, immobile Mitglieder besucht Hans Günter Richter auch zuhause. Ein weiterer Service für ausländische Mitbürger: Neben Deutsch berät Hans Günter Richter auf Englisch, Niederländisch und Norwegisch und Polnisch.
Die Beratungsstelle befindet sich im Erdgeschoß des "Office Center Rheine" und verfügt über einen barrierefreien Zugang sowie Besucherparkplätze vor der Tür.
Was uns auszeichnet:
- hohe Fachkompetenz
- mehrsprachige Beratung
- regelmäßige Weiterbildung
- Hausbesuche möglich
Hans Günter RichterBeratungsstellenleiter Landersumer Weg 40
48431 Rheine
hans-guenter.richter@steuerring.de
Beratungszeiten
Termine individuell nach Vereinbarung

Wir beraten auch in folgenden Sprachen:
Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.