Ihre Steuererklärung? Machen wir!
Steuerberatung in Sachsenheim
Der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) ist mit mehr als
350.000 Mitgliedern und über 1.100 Beratungsstellen einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands. Auch in Sachsenheim stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung und erstellen u. a. Ihre Steuererklärung.
Ihre persönliche Beraterin vor Ort:
„Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 Metern“. (Heinrich List)
Für eine klare Sicht sorgt die Beratungsstellenleiterin Claudia Gruber-Götz. Ihre Fachkenntnisse setzt die gelernte Bürokauffrau und Steuersachbearbeiterin seit 2013 in der Beratungsstelle Sachsenheim-Ochsenbach ein.Für Claudia Gruber-Götz steht neben der kompetenten Beratung ein guter Service an erster Stelle: Moderne technische Ausstattung, die ständige steuerfachliche Fortbildungen sowie die zügige Bearbeitung der Steuererklärung sind für sie dabei selbstverständlich.
Neben Deutsch berät Claudia Gruber-Götz in Englisch, dadurch kann sie auch ausländischen Mitbürgern beim Erstellen der Steuererklärung behilflich sein. Kinder sind willkommen – für sie steht eine Spielecke bereit. Kontakt kann gern auch mittels WhatsApp unter der 0157-53553555 erfolgen. Claudia Gruber-Götz leitet eine zweite Beratungsstelle in Bietigheim-Bissingen.
Was uns auszeichnet:
- langjährige Berufserfahrung
- mehrsprachige Beratung
- regelmäßige Weiterbildung
- keine langen Wartezeiten
- Spielecke für Kinder
Claudia Gruber-GötzBeratungsstellenleiterin Neue Heimat 39
74343 Sachsenheim
claudia.gruber-goetz@steuerring.de
Beratungszeiten
Montag - Freitag:
09:00 - 18:00 Uhr
Termine bitte nach Vereinbarung

Wir beraten auch in folgenden Sprachen:
Das kostet Ihre Steuerring-Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag im Steuerring richtet sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag berechnen.
In 3 Schritten zur Steuererklärung. So funktioniert's:


Wer Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden kann
Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie ausschließlich Einkünfte erzielen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Weitere Informationen zur Steuerberatung
Jetzt Beratungsstelle kontaktieren
Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft, Fragen zu den Leistungen des Steuerrings oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihrer Anfrage befassen.